Wann ist eine Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen (Verbraucher) möglich?

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Aufgrund der Gesetzesänderung ist eine Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen (Verbraucher) u. a. dann möglich, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Einige dieser Voraussetzungen sind wie folgt:

  • Sie haben keine selbständige Tätigkeit ausgeübt (d. h., die Verbraucherinsolvenz ist in erster Linie für Sozialhilfeempfänger, Hartz IV-Empfänger, Hartz II-Empfänger, Rentner, Arbeitnehmer etc. geeignet)
  • Sie als ehemaliger Kleingewerbebetreiber keine Forderungen aus einem Arbeitnehmerverhältnis haben und sich die Anzahl Ihrer Gläubiger in einem bestimmten Rahmen bewegen.

Unsere Kanzlei überprüft gerne für Sie, ob für Sie ein Regelinsolvenzverfahren oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit einer anschließenden Restschuldbefreiung in Frage kommt. 

Mit freundlichen Grüßen

Office Manager of Law Office of
Dr. phil. Dr. jur. Seyed Shahram Iranbomy
Rechtsanwalt - Lawyer
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