Wann liegt eine strafbare relative Fahruntüchtigkeit vor ?

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Eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG begeht, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration (BAK) führt.

Ab einer BAK von 0,3 Promille kann bereits die Fahreignung ausgeschlossen sein. Erreicht oder übersteigt der Wert 1,1 Promille ist ein Beweis der Fahreignung nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht mehr möglich. Man spricht dann von der absoluten Fahruntauglichkeit.

Wann ist man mit weniger Alkohol im Blut fahruntüchtig ?

Voraussetzung für eine Verurteilung wegen relativer Fahruntüchtigkeit ist, dass das Gericht aufgrund bestimmter Beweisanzeichen auf die Fahruntüchtiigkeit schließt.

Soweit ein Fremdschaden durch einen Unfall verursacht wird, bedarf es keiner weiteren Anzeichen. Der Eintritt des Unfalls beweist, dass der Fahrer nicht in der Lage war, am Straßenverkehr teilzunehmen.

Auch wenn es nicht zum Unfall kam und nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht, geht die Rechtsprechung von relativer Fahruntüchtigkeit aus. Ein solcher liegt vor, wenn ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, „das sei noch einmal gut gegangen“ (BGH, Beschluss vom 06.07.2021 - 4 StR 155/21).

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 22 Jahren im Fahrerlaubnisrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisiert. Seiner Erfahrung mit Fällen relativer Fahruntüchtigkeit, versuchen die Strafverfolgungsbehörden anhand von Ausfallerscheinungen körperlicher oder verkehrsrechtlicher Art (Verstöße gegen die StVO) die Fahruntüchtigkeit nachzuweisen.  In der Regel wird ein oder mehrere Polizeibeamte zum Vorliegen solcher Ausfallerscheinungen mündlich angehört. Hier bedarf es mitunter kritischer Nachfragen. Häufig bestehen auch keine konkreten Erinnerungen mehr an den Voragng oder den Täter, da die Tat oft monatelang zurückliegt.

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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