Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung? Anwalt klärt auf

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Sie sind berufsunfähig und wollen ggf. einen Leistungsantrag bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU- Versicherung) stellen? Sie fragen sich, ob Ihre Beschwerden bereits ausreichen, um eine Zahlung von der BU zu bekommen.

Im Folgenden informieren wir über die Berufsunfähigkeitsversicherung und erklären, was getan werden kann, um eine Zahlung von der BU zu erhalten.

Bundesweit stehen wir Ihnen als Rechtsanwälte für das Versicherungsrecht mit einer kostenfreien Erstberatung zur Verfügung.

Die Kernpunkte:

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die fehlende Einkünfte im Falle der Berufsunfähigkeit (teilweise) kompensieren soll
  • Eine Berufsunfähigkeit ist gegeben, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit oder Kräfteverfall seinem Beruf längerfristig nicht mehr nachgehen kann
  • Dieser Zustand muss durch einen Arzt gutachterlich festgestellt werden. Der Versicherte muss die Berufsunfähigkeit im Berufsalltag konkret darlegen
  • Die BU-Versicherung reguliert bereits die vereinbarte Summe, wenn die Berufsunfähigkeit 50 % beträgt, der Betroffene beispielsweise nur noch 20 statt 40 Stunden die Woche arbeiten kann
  • Die Höhe der monatlichen Rente richtet sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen sowie dem Grad der Berufsunfähigkeit
  • Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden 30 % aller Leistungsanträge abgelehnt
  • Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung der Leistung durch die Versicherung bestehen in falschen oder unvollständigen Angaben des Versicherten, keiner hinreichenden Berufsunfähigkeit und dem Verweis auf alternative Tätigkeitsmöglichkeiten
  • Im Ernstfall schalten Sie am besten einen auf das Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt ein, um die Ihnen zustehenden Ansprüche durchzusetzen
  • Die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die BU-Versicherung sind oft gut

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die den Fall, dass der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von gesundheitlichen Problemen auf Dauer nicht mehr ausüben kann, finanziell absichern soll.

Ist der Versicherte infolge einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, beispielsweise einem Bandscheibenvorfall, einer Herz-Kreislauf-Erkrankung oder einer psychischen Erkrankung berufsunfähig, kompensiert die BU-Versicherung den Wegfall seines Einkommens in einer vertraglich bestimmten Höhe durch eine monatliche Rente zusätzlich zur knapp bemessenen staatlichen Erwerbsminderungsrente.

Wann kann ich von einer Berufsunfähigkeit ausgehen?

Von einer Berufsunfähigkeit spricht man, wenn der Versicherte krank ist und infolgedessen seiner konkreten Tätigkeit voraussichtlich langfristig nicht mehr nachgehen kann. Sie liegt auch vor, wenn der Betroffene unter einem Kräfteverfall leidet, das heißt, wenn er die Belastungen seines Berufs altersbedingt nicht mehr tragen kann.

Dieser Zustand muss voraussichtlich von dauerhafter Natur sein. 

Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn der Betroffene sechs Monate lang nicht arbeiten kann.

Die Berufsunfähigkeit, die der Versicherte rechtzeitig und selbst nachzuweisen hat, muss durch ein medizinisches Gutachten eines Arztes attestiert werden. Dessen Diagnose ist von entscheidender Bedeutung. Er muss außerdem prognostizieren, wie sich der Zustand zukünftig entwickelt bzw. ob dieser langfristig anhält.

Der Betroffene muss seinen Beruf bzw. Berufsalltag ausführlich beschreiben und darlegen, welche konkreten Tätigkeiten er nicht mehr ausführen kann. Dabei sollte er sorgfältig und genau vorgehen, denn bei falschen oder unvollständigen Angaben droht eine Kürzung oder Ablehnung. Am besten, der Versicherte lässt sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt helfen, um Fehler zu vermeiden.

Die BU-Versicherung kann in Anspruch genommen werden, sobald der Versicherte gemessen an den durchschnittlichen Arbeitsstunden zu 50 % berufsunfähig ist. Kann der Betroffene infolge der gesundheitlichen Probleme beispielsweise nur noch 20 Stunden statt 40 Stunden die Woche arbeiten, liegt bereits ein Versicherungsfall vor.

Ob der Betroffene unfähig ist, seinen Beruf auszuführen, wird anhand der konkreten zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit beurteilt. Das heißt, dass es grundsätzlich keine Rolle spielt, ob der Betroffene andere Berufe ausüben könnte. Die Berufsunfähigkeit ist also nicht mit der Erwerbsunfähigkeit gleichzusetzen. Diese ist gegeben, wenn der Betroffene überhaupt keiner Arbeit mehr nachgehen kann.

Eine Ausnahme ist jedoch die so genannte „abstrakte Verweisung“, die als Klausel im Versicherungsvertrag stehen kann und es dem Versicherer ermöglicht darauf zu verweisen, dass der Versicherte einen anderen Beruf ausüben könnte. Dies ist nach der Rechtsprechung des BGH jedoch nur in engen Grenzen möglich. So muss die alternative Tätigkeit gleichwertig sein und insbesondere den jeweiligen Kenntnissen und Fähigkeiten des Betroffenen entsprechen.

Abstrakte Verweisungsklauseln sind mittlerweile nicht mehr gängig in neueren Versicherungsverträgen. 

Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie die Voraussetzungen für eine Zahlung aus Ihrer BU-Versicherung erfüllen, unterstützen Sie bei dem Leistungsantrag und helfen im Falle einer Ablehnung. Bundesweit.

Foto(s): Balduin & Partner Rechtsanwälte / ©Pexels/Marcus Aurelius

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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