Warner-Bros.-Abmahnung von Waldorf Frommer bekommen?

  • 3 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Warner-Bros.-Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten? Keine Sorge, wir bieten Ihnen gerne unsere kompetente Hilfe an!

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den Rechtsanwälten von Waldorf Frommer und wissen, was zu tun ist. Auch wir haben unseren Kanzleisitz in München und daher schon jahrelang täglich mit der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer zu tun!

Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung

Im Rahmen dieser telefonischen Erstberatung besprechen wir mit Ihnen ausführlich die Erfolgschancen Ihrer Abmahnung.

Wir gehen dabei auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH ein, wonach man zusammengefasst gute Erfolgsaussichten hat, wenn es eine Alternative zu dem Anschlussinhaber als Täter oder Störer der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung gibt. Es müssen dann noch einige weitere Umstände mit Ihnen besprochen werden, damit wir Ihnen unsere Empfehlung aussprechen können.

1. Profitieren Sie von unserer Erfahrung

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien aus München. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese und die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens.

2. Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte Euro

Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte Euro zahlen müssen! Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 Euro oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.

3. Lassen Sie uns gegen Ihre Warner Bros.-Abmahnung vorgehen

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

4. Wie machen wir das?

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge oder eine Null-Zahlung, wenn Ihr Hintergrund zum fraglichen Zeitpunkt des Down-/ Uploads gut genug ist.

Der BGH hat seit dem Jahre 2010 mit der Mutter aller Entscheidungen „Sommer unseres Lebens“ in Filesharing-Angelegenheiten den Maßstab für die rechtliche Beurteilung dieser Fälle festgelegt. Danach wird tatsächlich vermutet, dass der Anschlussinhaber auch Täter einer Urheberrechtsverletzung war und somit hierfür haftet. Allerdings sagt der BGH auch, dass diese Vermutung widerleglich ist. Den Anschlussinhaber treffe hier eine sog. sekundäre Darlegungslast um diese Vermutung zu entkräften. Im Laufe der Jahre hat der BGH nun die Anforderungen an diese Darlegungslast und eben nicht Beweislastumkehr in 6 weiteren Grundsatz-Entscheidungen zum Teil stark restriktiv ausgelegt, aber nunmehr tendenziell immer mehr zugunsten des Anschlussinhabers gelockert. Gerade in der letzten Entscheidung des BGH vom 06.10.2016 „Afterlife“ sagt der BGH deutlich, dass der Anschlussinhaber nicht seine Ehefrau verpetzen muss, um aus diesem Fall unbeschadet herauszukommen.

Was nun genau von einem Anschlussinhaber im konkreten Einzelfall verlangt wird, sollten Sie unbedingt bei einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht erfragen, bevor Sie Kontakt mit Waldorf Frommer Rechtsanwälte aufnehmen.

Hier sollten Sie dringend unseren Rat einholen, was zu tun ist.

Ein erster kostenloser Rat lautet, bleiben Sie nicht untätig, unterschreiben Sie aber nichts und nehmen Sie am besten keinen Kontakt mit Waldorf Frommer auf. Rufen Sie uns für eine erste kostenlose Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihrer Abmahnung an. - Abmahnung Warner Bros

Achtung

Sie müssen nicht in jedem Fall Schadensersatz oder Anwaltskosten bezahlen. Sollten Sie beispielsweise zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht zu Hause gewesen sein, steigen Ihre Chancen, dass Sie überhaupt nicht haften.

Sollten Sie vorschnell eine Zahlung vornehmen, so würden Sie automatisch die Forderung von Rechtsanwälte Waldorf Frommer in Höhe von € 569,50 für Serien und € 915,00 für Film- und Musikwerke anerkennen. Der Schadenersatz bemisst sich dabei nach dem Betrag, der von ihrer Mandantschaft als Gebühr für das weltweite und unbegrenzte Onlinestellen des Films oder der Musiktitel zu zahlen wäre (sogenannte Lizenzanalogie).

Wenn Sie jedoch weder als Täter, noch als Störer haften, müssen Sie nichts zahlen und auch keine Unterlassungserklärung abgeben. Mit einer solchen Unterlassungserklärung haften Sie ein Leben lang und müssten mit Strafzahlungen von bis zu € 5.000 im Wiederholungsfalle rechnen, obwohl Sie rechtlich hierzu nicht verpflichtet gewesen wären.

Ihr Fall ist ein Einzelfall. Jeder Fall ist anders.

Unterschreiben und zahlen Sie bitte nichts, bevor Sie unseren Rat eingeholt haben!

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Rechtsanwalt Georg Schäfer



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