Warnung: Broker, Telefonakquise, Handlungsbevollmächtigter „vernichtet investiertes Geld“

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Wir, MJH Rechtsanwälte, und RA Martin Josef Haas, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, warnen vor Betrugsfällen der „Extra-Klasse“. Unerklärlich, aber wahr: Sie erhalten einen Anruf, einen unaufgeforderten Anruf. Ein professioneller Wertpapierhändler meldet sich aus Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt, London oder Hongkong. Er berichtet von unglaublichen Erfolgen an der Börse. Sie sind skeptisch aber interessiert. Er berichtet darüber, dass man das eingesetzte Kapital in Kürze verdoppeln kann. Er führt Beispiele an. Das Tragische: er hat Recht. Er lädt Sie ein, mitzumachen.

Der Mindesteinsatz läge bei 5T€ oder 10T€. Sie denken sich: Warum eigentlich nicht? Ihre Hausbank hatte Sie ggf. in den letzten Jahren mit der Vermittlung nicht funktionierender Fonds mehr Geld gekostet? Ihr neuer Berater besticht durch konkrete Beispiele, schimpft auf Ihre Hausbank und Börseninformationsdienste, nennt NTV, Focus Money, sogar das Handelsblatt als Medien, die Anlegern nur vorkonzeptionierte Möglichkeiten bieten, wobei die dort genannten Renditemöglichkeiten nur für den Durchschnittsanleger konzipiert sind, der ggf. 3 % Rendite erzielen will und, wie unzählige Fonds der Sparkassen und Raiffeisenbanken in den letzten Jahrzehnten belegt hätten, dann ohnehin nur ein Minus erwirtschaftet hätten. 

Der Finanzexperte und Börsenkenner verspricht, dass e, den Handel unter Ihren Namen für einen Mindesteinsatz zum Erfolg führt. Sie denken sich: Ggf. hat er Recht. 5T€ oder 10T€. Ausprobieren. Ggf. bin ich ja wirklich dumm, wenn ich mal was anderes probiere. Dann nimmt das Schicksal seinen Lauf. Sie unterzeichnen ein Kundenabkommen oder Rahmenvertrag, bevollmächtigen jemanden, für Sie die Handelsgeschäfte beim Broker auf Ihrem Depot bzw. Kundenkonto vorzunehmen, und: Alles läuft glatt: 30 Prozent Gewinn nach dem ersten Handlungsgeschäft an der Börse und zwar schon innerhalb von 14 Tagen oder einem Monat. Endlich haben Sie jemanden, der Ihr Geld sinnvoll anlegt. 50 % Gewinn nach einem Monat, oder ggf. auf 20 % Gewinn zurückgefallen? 

Ihr Vermögensberater meldet sich erneut und fragt, ob Sie mit den Ergebnissen zufrieden sind. Klar sind Sie das. Er sagt, um weiter für Sie tätig sein zu können muss, aber jetzt einmal eine ordentliche Investition erfolgen. Beweis für den Erfolg sind die Ihnen übermittelten Kontoauszüge. Er erklärt plausibel, dass nur bei höheren Einsätzen es sich lohnt, für Sie weiter tätig zu sein. Dies ist verständlich. Wie viele andere müssten sich darum bemühen, derartige Renditen in einem oder sogar 5 Jahren zu investieren? Sie sind der Überzeugung: Jetzt oder nie! Sie investieren, was Ihnen heute peinlich ist, ggf. sogar mehrfach 5-stellige Beträge: 10.000,00, 50.000,00 oder gar 250.000,00 oder, was wir schon in Parallelfällen zur Kenntnis nahmen, nach und nach bis zu 10. Mio Euro. 

Klar traten dann bei Folgegeschäften Verluste auf. Sie wurden aber zur Recht darauf hingewiesen, dass eingetretene Verluste in 5- oder 6-stelliger Größenordnung nur durch Folgeinvestitionen wieder kompensiert werden können. Und Sie? Sie folgen dieser Aufforderung. Dann aber nach ca. 6 bis 18 Monaten der Geschäftsverbindung ist das Geld weg. Ihr persönlicher Berater, der ggf. durch einen anderen, noch erfolgreicheren Berater ersetzt wurde, ist nicht mehr für Sie zu sprechen. Als man merkt, dass Sie alles, was Sie hatten investiert und verloren haben, ruft niemand mehr an. 

Sie fangen an zu rechnen. Holen sich den Taschenrechner rechnen ggf. nach. Finden heraus: Gebühren und Kosten waren extrem hoch. Sie beschweren sich schriftlich. Sie erhalten ggf. 4-10T€ sogar zurückerstattet. Die sechsstelligen oder siebenstelligen Verluste alleine ersetzt Ihnen niemand. Warum auch?

MJH Rechtsanwälte, Martin J. Haas, Rechtsanwalt, meint: Holen Sie sich Ihr Geld zurück. Nach 19-jähriger Erfahrung in Fällen des Bank- und Kapitalmarktrechts können wir Ihnen versichern, dass, wenn auch nur Ähnlichkeiten in Ihrem Fall feststellbar sind, wir ausreichende Erfolgsaussichten bescheinigen, gegen die involvierten Gesellschaften und Vertragspartner vorzugehen. 

Wir können Ihnen auch die Mechanismen der teuflischen Telefon-Akquise erklären, die Sie zur Einwilligung in diese Verträge bewegt hat. Uns haben in Fällen dieser Art schon Wirtschaftsprüfer, vorsitzende Richter, Vorstände verschiedener Aktiengesellschaften und sogar Rechtsanwälte beauftragt. Diskretion ist also kein Problem.

Wir suchen aus den möglichen Anspruchsgegnern diejenigen heraus, bei welchen Sie von vorneherein auf eine Kompensation des Ihnen entstandenen wirtschaftlichen Schadens tatsächlich hoffen können. Und wir sind kostentransparent. 

Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen, wir erstellen zunächst kostenfrei ein Angebot für Ihre rechtliche Interessenvertretung. Und so nebenbei: Wir haben alleine im Januar 2017 ca. 200.000,00 € an unsere Mandanten gerichtlich titulieren bzw. zurücküberweisen lassen. Und wir freuen uns, dies auch in den Folgemonaten und auch in Ihrem Fall als monatliches Ziel weiter verfolgen zu dürfen.

MJH Rechtsanwälte – Immer an Ihrer Seite!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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