Warnung: Die Datenschutzauskunfts-Zentrale verschickt Abofalle

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Mandanten haben uns heute ein Schreiben der Datenschutzauskunfts-Zentrale übersandt. Die Schreiben sind wie die Schreiben der Gewerbeauskunftszentrale oder auch der IOIP bei Markenanmeldungen.

In diesem werden unsere Mandanten dazu aufgefordert, ein Formular an diese zurück zu schicken. Das Schreiben ist wie ein Schreiben einer Behörde gestaltet. Es suggeriert die gesetzliche Pflicht, sich bei der Datenschutzauskunfts-Zentrale melden zu müssen. 

Diese gesetzliche Pflicht besteht unter keinen Umständen aus der DSGVO, soweit es um die Existenz des Unternehmens als solchen geht. Allenfalls muss die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bei den Behörden gemeldet werden. 

Bitte unterschreiben Sie dieses Schreiben nicht und senden Sie Ihre Antwort nicht per Fax an die auf dem Schreiben der Datenschutzauskunfts-Zentrale. Denn in dem Kleingedruckten des Schreibens heißt es: „Die in diesem Auftrag genannte Person/Unternehmen erwirbt das Leistungspaket Basisdatenschutz. Dieses beinhaltet Informationsmaterial, ausfüllfertige Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der DSGVO. Basisdatenschutz-Beitrag jährlich netto, zzgl. USt: EUR 498. Die Berechnung erfolgt jährlich. […] Durch die Unterzeichnung wird die Leistung für drei Jahre verbindlich bestellt.“

Sie schließen damit einen Vertrag zum Preis von 498,00 € netto zum Erhalt von nichts!

Was ist zu tun, wenn Sie dennoch einen solchen Vertrag geschlossen haben? 

Unter bestimmten Umständen können Sie den Vertrag Widerrufen oder auch Anfechten. Sie können sich gerne zu diesen Themen von uns beraten lassen.


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