Warnung: „Till Schweiger im Koma“ - Vorsicht vor Abofalle und Datenklau!

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Auf Facebook kursiert seit Tagen die Schockmeldung, dass der deutsche Schauspieler Tilman Valentin „Til“ Schweiger nach einem Verkehrsunfall im Koma liege. Der Facebook User sieht einen Ausschnitt einer entsprechenden „offiziellen“ Meldung der BILD-Zeitung. Diese Meldung ist ein Fake und Til Schweiger wohlauf. Jedoch könnte die durch die „Schlagzeile“ hervorgerufene Neugier für den Facebook-Nutzer sehr teuer und unangenehm werden.

Bitte nicht auf den Beitrag klicken!

Sobald ein besorgter Til-Schweiger-Fan bzw. Facebook-User diese Meldung anklickt, öffnet sich eine externe Webseite, die eine Abofalle bzw. eine Scamming-Falle verbirgt.

Abofalle wird für Mobilgeräte-Nutzer richtig teuer

Möchte man auf einem Smartphone oder Tablet die komplette Nachrichtenmeldung lesen und klickt auf den „Share to Play“ Button, landet man auf einer „Erotik“-Seite und wird aufgefordert seine Volljährigkeit zu bestätigen. Daraufhin schnappt die Abofalle zu und als Bestätigung erhält man eine SMS. Das Abonnement kostet 10 Euro pro Woche und wird automatisch und möglicherweise unbemerkt mit der Mobilfunkrechnung abgebucht.

Falschmeldung kann auch eine Scamming-Falle sein

Für Facebook-Nutzer, die diesen Beitrag an ihrem PC öffnen, öffnet sich eine Webseite mit einer Umfrage und anschließendem Gewinnspiel. Unterliegt man der Verlockung des Gewinns eines iPhones, eines iPads oder eines Gutscheins und gibt seine persönlichen Daten preis, werden diese gesammelten Daten an Werbe- oder Spammailverteiler oder aber an Adresshändler weiterverkauft. Ein Gewinnspiel gibt es natürlich nicht!

Nichts Neues: Auch Arnold Schwarzenegger war schon tot

Es ist keine Seltenheit und nichts Neues, dass im Internet Betrüger versuchen, mit falschen Nachrichtenmeldungen über den Tod oder einen Schicksalsschlag eines Prominenten ahnungslose Nutzer in eine Abofalle zu locken. Besonders tückisch und gefährlich ist diese „Abzocke“ für Nutzer mit Mobilgeräten wie Smartphones oder Tablets. Die Betrüger nutzen hier das Wireless Application Protocol, welches die Identifikationsnummer der SIM-Karte übermittelt. Auf diese Weise erlangen die dubiosen Firmen die persönlichen Daten des Smartphone- oder Tabletnutzers.

Unsere Tipps:

  1. Grundsätzlich sollte jeder seine monatlichen Mobilfunkrechnungen auf Abbuchungen von Drittanbieter regelmäßig überprüfen.
  2. Leider ist es immer noch so, dass der Mobilfunknutzer selbst aktiv werden und bei seinem Provider eine Drittanbietersperre einrichten muss. Dies bietet den besten Schutz gegen ungewollte Abbuchungen.
  3. Solltet Ihr auf Eurer Mobilfunkrechnung unerklärbare Abbuchungen für Drittanbieter entdecken, sollte diesen schnellstmöglich widersprochen werden. Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgericht Potsdam Urteil (Az. 2 O 340/14) vom 26. November 2015 könnt Ihr Euch sowohl an den Provider als auch an den Drittanbieter halten.

Solltet Ihr in eine solche Abofalle „getappt“ sein, zögert nicht und meldet Euch bei uns. Gerne beraten wir Euch schnell & kompetent im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung!

Euer Team der Himmelreither Rechtsanwaltskanzlei!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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