Warnung vor DBV Verlagsgesellschaft mbH und Telefonfalle aus Offenbach
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Warnung vor DBV Verlagsgesellschaft mbH und Telefonfalle aus Offenbach
Die DBV Verlagsgesellschaft mbH, Sprendlinger Landstraße 180, 63069 Offenbach ist der nächste Kandidat, der mit der altbekannten Telefonfalle auf Kundenfang geht. Diese Vorgehensweise ist in den letzten Jahren sehr beliebt geworden, sodass sie immer mehr Nachahmer, jüngst also die DBV Verlagsgesellschaft mbH , findet. In diesem Beitrag waren wir vor dieser Masche und stellen die Vorgehensweise entsprechend dar.
Wer ist die DBV Verlagsgesellschaft mbH?
Die DBV Verlagsgesellschaft mbH ist aus der S&V Marketing GmbH, Offenbach, hervorgegangen. Die Gesellschaftersammlung vom 19. Juni 2020 und 14. Juli 2020 hat eine entsprechende Umfirmierung in DBV Verlagsgesellschaft mbH beschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist:
„der Betrieb eines Buchverlages, außerdem die Vermittlung von Aufträgen aller Art, soweit dies nicht der Erlaubnis oder Genehmigung bedarf, insbesondere Dienstleistungen im Online-Bereich, außerdem der Online-Handel mit Elektroartikeln und sonstigen Waren, soweit dies nicht der Erlaubnis oder Genehmigung bedarf, außerdem Hausmeisterservice und die Erstellung von Webseiten.“
Die DBV Verlagsgesellschaft mbH ist in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Offenbach am Main, Aktenzeichen HRB 52585 eingetragen, das Stammkapital beträgt 25.000 €. Als Geschäftsführer ist Semir Ujkanovic bestellt.
Die Vorgehensweise der DBV Verlagsgesellschaft mbH
Die Masche der DBV Verlagsgesellschaft mbH ist altbekannt. Mittels Cold Calls, also unerlaubter Werbeanrufe, werden Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige in ganz Deutschland telefonisch kontaktiert und ihnen gegenüber vorgespiegelt, dass bereits ein Vertrag bestehe, der sich nun verlängern würde. Manchmal wird auch behauptet, dass man von Google, 11880 oder sonstigen Unternehmen anrufe, mit denen der angerufene in Geschäftsverbindung steht. Hat die DBV Verlagsgesellschaft mbH so erst mal das Vertrauen des Angerufenen geweckt, soll anschließend eine Art Datenabgleich stattfinden, der dann auf Band aufgenommen wird. Hier soll der Betroffene möglichst häufig mit Ja antworten. In diesem kurzen Mitschnitt wird dem Betroffenen dann ein entsprechender Vertragsschluss untergeschoben. Die Bandaufnahme soll dann dazu dienen, den Betroffenen unter Druck zu setzen, damit die DBV Verlagsgesellschaft mbH ihre Zahlungsforderungen durchsetzen kann.
Rechnung der DBV Verlagsgesellschaft mbH
Unmittelbar darauf erfolgt die Rechnungstellung. In der Rechnung wird für den Auftrag gedankt und der angeblich individuell gestaltete Firmeneintrag in Rechnung gestellt. Als Dienstleistung wird dann angegeben „Gold Paket Premiumeintrag“. Jedenfalls wird ein horrender Betrag in Rechnung gestellt, der seine Leistung unserer Ansicht nach keineswegs wert ist.
Firmenverlag 24 – gesucht gefunden
Wie sämtliche Abofallenbetreiber betreibt auch die DBV Verlagsgesellschaft mbH ein völlig unmaßgebliches Portal unter Firmenverlag24.de. Obwohl uns heute (7. August 2020) bereits Rechnungen dieser DBV Verlagsgesellschaft mbH vorliegen, ist unter der angegebenen Domain bislang nicht zu finden. Das zeigt mal wieder, dass es Unternehmen wie der DBV Verlagsgesellschaft mbH nicht auf Dienstleistungserbringung, sondern lediglich auf Abzocke ankommt. Wer denkt, dass ein Eintrag bei Firmenverlag 24 neue Kunden bringt, der irrt. Das Portal ist völig unmaßgeblich. Über Firmenverlag 24 haben wir gesondert berichtet:
Rechnung der DBV Verlagsgesellschaft mbH ignorieren?
Nein! Die Vergangenheit lehrt, dass eine frühzeitige Forderungsabwehr der beste Weg ist, sich von diesen unlauteren Methoden zu lösen. Fakt ist nämlich, dass zumeist eine Bandaufnahme existiert, in welcher der angerufene einem Vertragsschluss zustimmt. Unternehmen aus der „Branche“ legen diesen Bandmitschnitt dann gerne vor Gericht vor. Wenn man dann nicht frühzeitig die entsprechenden Erklärungen abgegeben hat, besteht die Möglichkeit, dass Richter anhand des vorgelegten Telefonmitschnitts entscheiden.
Abwehr der Forderungen der DBV Verlagsgesellschaft mbH
Forderungen wie diejenigen der DBV Verlagsgesellschaft mbH lassen sich abwehren. Es sollte stets überprüft werden, wie Forderungen zustande gekommen sind, wenn entsprechende Rechnungen gestellt werden. Kommt die Forderung wie oben zugeschrieben zustande, bestehen beste Abwehrmöglichkeiten. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen Abofallenbetreiber wie die DBV Verlagsgesellschaft mbH vertreten und konnten diese vor horrenden Zahlungen bewahren. Wenn auch Sie eine Rechnung der DBV Verlagsgesellschaft mbH erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Weitere Informationen halten wir auf unserer Website bereit:
http://www.ll-ip.com/aktuelles/dbv-verlagsgesellschaft-mbh-firmenverlag-24
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