Warnung vor Premium VFA AG und Rechnung nach Anruf

  • 3 Minuten Lesezeit

Warnung vor Premium VFA AG und Rechnung nach Anruf

Die Premium VFA AG, Thurgauer Straße 117, 8152 Glattpark / Schweiz und ihre Verwaltungsrätin Sladjana Markovic  versuchen derzeit, mit der beliebten Anrufmasche auf Kundenfang zu gehen. Betroffen sind Gewerbetreibende, Unternehmer und Freiberufler sämtlicher Branchen. Hierbei handelt es sich um eine sehr beliebte Vorgehensweise, über die wir in den letzten Jahren immer wieder berichtet haben.

Über die Premium VFA AG

Die Premium VFA AG ist erst im Jahre 2021 in das Schweizer Handelsregister eingetragen worden. Als Geschäftsführerin fungiert die italienische Staatsbürgerin Sladjana Markovic, die uns im Zusammenhang mit Abofallen bislang noch nicht untergekommen ist. Das Stammkapital beträgt erstaunliche 100.000 Schweizer Franken, was sehr unüblich für solche Unternehmen ist.

Die Masche der Premium VFA AG

Alles beginnt mit einem unerlaubten Werbeanruf, einem sogenannten Cold Call. Dabei wird suggeriert, dass man von Google anrufe oder es um den Google Eintrag des Unternehmens gehe. Manchmal wird auch behauptet, dass bereits ein Vertrag bestehe, der sich mangels Kündigung nun verlängert habe. Die Geschichten, die einem dort am Telefon erzählt werden, sind natürlich nicht wahr. Das tückische bei solchen Anrufen liegt darin, dass sich der Betroffene eines solchen Anrufs nicht versieht, da er sich gerade in einer unpassenden Situation befindet. Er ist einem geschulten Telefonisten aus einem Callcenter ausgesetzt, der diesen Umstand natürlich schamlos ausnutzt. Hat der Anrufer also das Vertrauen des angerufenen gewonnen, soll eine angebliche Datenabfrage erfolgen. Dies geschieht entweder im gleichen Gespräch oder in einem zweiten Telefonat. Hierbei soll der Betroffene möglichst häufig mit Ja antworten. Der Anrufer versucht dem Betroffenen dabei einen Vertrag schnell gesprochen unterzujubeln, den der Angerufene mit mehreren JA-Antworten bestätigen soll. Dieses Gespräch wird dann auf Band aufgezeichnet, um den Betroffenen damit unter Druck zu setzen. Weitergehende Informationen zur Zulässigkeit von Telefonwerbung erhalten Sie in unserem Beitrag „Ist Telefonwerbung verboten oder erlaubt?“

Best Werbeportal 24

Die Premium VFA AG betreibt ein Portal, welches sie Best Werbeportal 24 nennt. Damit soll man angeblich zahlreiche neue Kunden gewinnen. Wir haben das Portal getestet und können uns beim besten Willen nicht vorstellen, dass man damit auch nur einen einzigen Kunden akquirieren kann. In Sachen Suchmaschinenoptimierung ist die Seite katastrophal aufgebaut und verfügt nicht mal über eine SSL-Verschlüsselung. Mittlerweile tritt man auch als Örtliches Firmenverzeichnis auf.

Rechnung der Premium VFA AG

Unmittelbar nach dem Telefonat erfolgt die Rechnung der Premium VFA AG. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da ihnen ein solcher Vertragsabschluss nicht bekannt gewesen ist. Auch in der Rechnung und auf Google Bezug genommen, in dem das Google Ranking, ein Premiumeintrag Google Adwords und best-werbeportal24.de  genannt wird.

Abwehr der Forderungen der Premium VFA AG

Rechnungen, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen sind, lassen sich abwehren. Als Anwalt für Wettbewerbsrecht haben wir in den letzten Jahren unzählige Mandanten erfolgreich gegen solche Machenschaften vertreten und konnten diese vor sehr hohen Zahlungen bewahren. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider: Erfahrungen mit Abofallen!  Wenn Sie also ebenfalls einen solchen Anruf und im Nachgang einer Rechnung der Premium VFA AG erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Weitere Informationen und sämtliche unserer Kontaktdaten halten wir auf der nachfolgenden Seite für Sie bereit, dort finden Sie auch ein Kontaktformular, über das Sie Ihren Fasll unverbindlich schildern und Ihre Rechnung hochladen können:

Vorsicht vor Premium VFA AG und Best Werbeportal 24




Foto(s): LL

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Daniel Loschelder

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten