Warnung vor Telefonanruf von Your Business Center – Rechnung über 1.642,20€ droht nach Anruf
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Unternehmen wie "Your Business Center" nutzen wohl Telefonanrufe, um potenzielle Kunden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu Vertragsverlängerungen oder -aktualisierungen zu bewegen. Die berichten zumindest Mandanten der Anwaltskanzlei Hufschmid. Es folgt eine Telefonaufzeichnung als angeblicher Vertragsbeweis und anschließend eine Rechnung, die oft durch Rabatte reduziert wird. Betroffene sollten nicht sofort zahlen, sondern schriftlich widersprechen, den Vertrag anfechten, außer- und ordentlich kündigen sowie den Vertrag widerrufen, und dies per E-Mail mit Zustellnachweis senden. Rechtsanwalt Alexander Hufschmid rät zu kritischem Verhalten bei derartigen Anrufen und bietet eine kostenlose Erstberatung an.
In unserer digitalisierten Welt nutzen viele Unternehmen das Telefon, um potenzielle Kunden zu erreichen. Doch nicht immer sind diese Anrufe seriös oder im Interesse des Angerufenen. Ein aktuelles Beispiel, über das wir informiert wurden, betrifft die Firma "Your Business Center" mit dem Inhaber Nizam Toru, ansässig in Hinter dem Schinken 14, 46446 Emmerich am Rhein. Diese Firma steht hinter den Webseiten www.schlagwortsuche.de und www.schlagwortsuche.com.
Was berichten unsere Mandanten über Your Business Center?
Ein auffälliges Muster hat sich in den Berichten unserer Mandanten gezeigt: Während des Anrufs im Namen von "Your Business Center" wird suggeriert, dass zwischen dem Angerufenen und der Firma bereits ein Vertrag besteht. Dieser müsse nun angeblich erneuert oder aktualisiert werden. Eine solche Behauptung soll wohl den Anrufenden überraschen und verwirren. Leider oft mit Erfolg.
Doch das ist nicht das Ende der Geschichte. Im Verlauf des Gesprächs wird eine Telefonaufzeichnung erstellt, die als vermeintlicher Beweis für den Vertragsschluss dienen soll. Kurz nach dem Telefonat folgt dann der Schock: Eine Rechnung über 2.400 € netto wird zugestellt. Durch diverse Rabatte reduziert sich der geforderte Betrag in vielen Fällen auf 1.642,20 €.
Haben Sie auch eine Rechnung erhalten?
Panik ist ein schlechter Ratgeber. Zahlen Sie auf keinen Fall voreilig, da die Zahlung als nachträgliche Genehmigung des Vertrags gelten könnte – und dann ist es wahrscheinlich, dass Sie weitere Rechnungen erhalten.
Wir raten allen Geschädigten, der Forderung schriftlich zu widersprechen, den Vertrag anzufechten, außerordentlich und hilfsweise ordentlich zu kündigen und vorsichtshalber den Vertrag zu widerrufen. Versenden Sie dieses per E-Mail und möglichst auch mit einem Zustellnachweis an die Gegenseite. Bewahren Sie alle Schreiben gut auf.
Unverbindliche und kostenlose Erstberatung
Schreiben Sie uns gerne, wenn Sie weitere Fragen haben. Wir antworten Ihnen kostenlos. Sie können uns auch gerne beauftragen, dann kümmern wir uns um alles und weisen für Sie die Forderung zurück.
Wie sollte man sich bei derartigen Anrufen verhalten?
Wenn Sie einen solchen oder ähnlichen Anruf erhalten, ist es wichtig, vorsichtig und kritisch zu sein. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und verlangen Sie schriftliche Informationen zu jeglichen behaupteten Verträgen. Bevor Sie Zahlungen leisten oder weitere Verpflichtungen eingehen, ziehen Sie rechtlichen Rat hinzu. Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage.
Alexander Hufschmid
Rechstanwalt
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