Warnung vor Best Werbeportal 24 und Telefonfalle

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Warnung vor Best Werbeportal 24 und Telefonfalle

Ein Best Werbeportal 24, Thurgauer Straße 117, 8152 Glattpark / Schweiz versucht derzeit, mittels Telefonakquisition kostenpflichtige Verträge mit Freiberuflern, Gewerbetreibenden und Selbständigen zu gelangen. Eine sehr beliebte Masche, die in den letzten Jahren immer mehr Nachahmer gefunden hat und demzufolge sehr erfolgreich zu sein scheint. Wir warnen eindringlich vor diesen Anrufen und zeigen Lösungsmöglichkeiten beim Erhalt einer Rechnung auf.

Über das Best Werbeportal 24

Das Best Werbeportal 24 wird betrieben von einer Premium VFA AG. Dieses Unternehmen ist im Schweizer Handelsregister eingetragen und weist ein Stammkapital von 100.000 Schweizer Franken auf. Es ist immer wieder erstaunlich, dass solche Unternehmen aus der Schweiz Branchenbücher in Deutschland betreiben und hierzu die Telefonakquisition in Form von unerlaubten Werbeanrufen, sogenannten Cold Calls verwenden. Schaut man sich das Internetverzeichnis an, kann man beim besten Willen nicht daran denken, dass man damit irgendwelche Kunden akquirieren kann. Das Best Werbeportal 24 ist sehr rudimentär aufgebaut, weist zahlreiche hinterlegte Bilder auf, so dass Schrift nicht von Google indiziert werden kann. Eine SSL-Verschlüsselung fehlt komplett. Dafür behauptet das Best Werbeportal 24, dass eine moderne Plattform darstellt, die es Verbrauchern ermöglicht, bessere Kaufentscheidungen zu treffen und durch gemeinschaftliches Engagement eine Markttransparenz zu schaffen. Klassische Werbeübertreibungen, die bei Unternehmen dieser Branche üblich sind.

Die Masche des Unternehmens

Der Betreiber des Best Werbeportal 24 geht wie folgt vor: es werden unzählige Anrufe bei Gewerbetreibenden, Freiberuflern und selbständigen in ganz Deutschland durchgeführt. In diesen Anrufen wird suggeriert, dass man von Google anrufe oder es um den Google Eintrag des Unternehmens gehe. Die Geschichte kann auch dahingehend, dass behauptet wird, es habe bereits einen Vertrag gegeben, der sich mangels Kündigung nun verlängert habe. Dem Einfallsreichtum der Anrufer sind dabei keine Grenzen gesetzt. Problematisch ist bei solchen Anrufen, dass sich der angerufene gerade in einer Situation befindet, in der er nicht mit dem Anruf rechnet. Häufig führen die Betroffenen deshalb nur halbherzig zu und schenken dem Anrufer somit glauben. Am Ende des Telefonats oder in einem zweiten Telefonat wird dann eine angebliche Datenabfrage durchgeführt. Diese wird dann auf Band aufgezeichnet. Hierbei wird mit schnell gesprochenen und abgelesenen Sätzen versucht, dem Betroffenen ein Vertragsschluss unterzuschieben. Mit der Bandaufnahme soll der Betroffene dann anschließend unter Druck gesetzt werden.

Rechnung für Eintrag im Best Werbeportal 24

Unmittelbar nach dem Telefonat kommt die Rechnung. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da ihnen nicht bekannt war, einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben. Der Eintrag im Best Werbeportal 24 ist angesichts der berechneten Beträge unserer Meinung nach auch nutzlos und nicht dazu geeignet, neue Kunden zu akquirieren. In der Rechnung dann auch wieder auf das Google Ranking sowie auf dem Premiumeintrag Google AdWords eingegangen. Die Legende aus dem Telefonat und somit die Täuschung wird somit weiter aufrecht erhalten.

Abwehr der Forderung für einen Eintrag im Best Werbeportal 24

Forderungen, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen sind, lassen sich abwehren. Als Anwalt für IT-Recht haben wir in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen Abofallenbetreiber wie die Premium VFA AG vertreten und konnten unsere Mandanten vor hohen Zahlungen bewahren. Wenn Sie also ebenfalls einen solchen Anruf und eine Rechnung erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Weitere Informationen und unsere Kontaktdaten halten wir auf unter der folgenden Seite bereit:

Vorsicht vor Premium VFA AG und Best Werbeportal 24

Foto(s): LL

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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