Warnung vor Public Media GmbH Rupperswil und Roland Trachsel

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Warnung vor Public Media GmbH Rupperswil und Roland Trachsel

Die Public Media GmbH (nicht zu verwechseln mit Media Public und CED Verlag und Die Verwaltungs UG), Wiesenweg 37, 5102 Rupperswil / Schweiz und ihr Geschäftsführer Roland Trachsel versenden derzeit unzählige Trickformulare, die dick mit „BRANCHENVERZEICHNIS 2021“ überschrieben sind. Erst im Kleingedruckten erfährt man, dass man bei einer Unterschrift einen Betrag von 972 € netto pro Jahr an die Public Media GmbH zahlen soll. Da die Mindestvertragslaufzeit zwei Jahre beträgt, soll eine Unterschrift also knapp 2.000 € kosten.

Rechnung der Public Media GmbH

Unterschreibt man das Trickformular und sendet dieses zurück, erfolgt postwendend die Rechnungsstellung. Dort ist dann von einem „Premiumeintrag aus www.branchen-atlas.de“ die Rede. Der Betrag für das erste Vertragsjahr soll dann auf ein Schweizer Konto gezahlt werden. Davon können wir nur dringend abraten, denn das Geld wird nur sehr schwer wiederzuerlangen sein, wobei die Chancen auf eine Forderungsabwehr sehr gut stehen.

Probleme mit Telekommunikationsmitteln und Bankverbindungen

Unternehmen wie Public Media GmbH bekommen in letzter Zeit verstärkt Probleme mit der Aufrechterhaltung ihrer Erreichbarkeit. So geht die Bundenetzagentur mittlerweile gegen solche Anbieter vor, indem Telefon- oder Faxnummern gesperrt werden. Das stellt für solche Anbieter ein großes Ärgernis dar.

Gleiches gilt für inländische Bankverbindungen. Auch hier werden Konten schnell geschlossen, wenn entsprechende Beschwerden eingehen. Aus diesem Grund weichen lichtscheue Unternehmen gerne auf ausländische Banken aus.

Zahlen löst das Problem nicht

Viele Betroffene sind verleitet, unmittelbar nach Erhalt der Rechnung von Public Media GmbH eine Zahlung zu leisten. Das gilt erst recht nach einer Reduktion des Betrags im Wege des Vergleichs. Problematisch ist dabei, dass eine Zahlung das Problem meist nicht löst. Einerseits ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, gezahlte Beträge zurückzuerlangen; andererseits kennt man sich in der „Branche“. Wer also als bereitwilliger Zahler bekannt ist, kann davon ausgehen, dass der nächste Abofallenbetreiber bereits vor der Tür steht.

Abwehr der Forderungen von Public Media GmbH

Forderungen wie diejenigen von Public Media GmbH lassen sich grundsätzlich abwehren. Es muss immer geprüft werden, wie der vermeintliche Vertragsschluss zustande gekommen ist. Auch hier gibt es zahlreiche Anknüpfungspunkte, sich von dem vermeintlichen Vertrag zu lösen und einer Zahlungsverpflichtung zu entgehen. Neben unseren Schwerpunkten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht konnten wir in den letzten Jahren eine große Anzahl an Mandanten von Forderungen dieser Art befreien. Durch unsere Tätigkeit auf diesem Gebiet Als Anwalt gegen Abofallen- und Branchenbuchbetreiber konnten wir unsere Mandanten vor Zahlungen in Höhe von vielen Millionen Euro bewahren.

Auf unserer Website berichten wir laufend über Neuerungen:

Public Media GmbH

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Foto(s): LL

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