Warnung vor Verlagsservice MBH UG Eschwege und Michael Blume

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Verlagsservice MBH UG und ihr Geschäftsführer Michael Blume, Klosterstraße 14, 37269 Eschwege versuchen derzeit mittels Callcenter und Trickformular an kostenpflichtige Aboverträge zu gelangen. Diese Masche ist nicht neu, scheint aber nach wie vor sehr erfolgreich zu sein, weswegen zahlreiche Abofallenbetreiber auf diese Art des Geschäftsmodells zurückgreifen.

Wer ist die Verlagssverice MBH UG?

Die Verlagsservice MBH UG wurde im Januar 2019 in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Eschwege eingetragen. Die Handelsregisternummer lautet HRB 3233. Geschäftsführender Gesellschafter ist Michael Blume. Als Geschäftsgegenstand ist in das Handelsregister eingetragen:

„Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Vermarktung und Einbringung sämtlicher Dienstleistungen in Online und Offline-Medien auf dem Gebiet des Marketings, Medienberatung und des Verlagswesens. Die Gesellschaft bezweckt überdies die einmalige und fortlaufende Übernahme von Forderungen Dritter aus deren Lieferungen und Leistungen im Bereich des Marketings."

Wie viele Abofallenbetreiber hat man sich hier der Rechtsform der UG bedient. Das Stammkapital beträgt lediglich 2.000 €. Läuft das Geschäftsmodell also nicht mehr wie gewünscht weiter, wird das Unternehmen schnell und kostengünstig liquidiert.

Die Masche der Verlagsservice MBH UG 

Die Verlagsservice MBH UG macht Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler aus, die bereits eine Anzeige in irgendeinem Tage-, Wochen- oder sonstigem Anzeigeblatt veröffentlicht haben. Diese Unternehmen werden dann aus einem Callcenter in der Türkei angerufen. Dabei wird vorgegaukelt, dass es sich um den entsprechenden Werbepartner handelt. Mit der Aussage, dass eine Verlängerung der Anzeige ansteht, wird das Vertrauen des Angerufenen erworben. Man teilt mit, dass lediglich noch das Formular unterzeichnet werden muss, damit die Anzeige weiterhin aktiv bleibt. Unmittelbar darauf erhalten die Betroffenen auch ein entsprechendes Formular vorzugsweise per Fax.

Auf diesem Formular ist dann die Anzeige aufgedruckt, welche der Betroffene bereits anderweitig hat veröffentlichen lassen. Die meisten Betroffenen schöpfen dadurch keinen Verdacht und gehen davon aus, dass es sich bei der Verlagsservice MBH UG tatsächlich um den Vertragspartner handelt, mit dem sie den Anzeigenvertrag geschlossen haben. Unter dem Eindruck dieser Täuschung wird das Formular dann zurückgesendet. Die Abofalle schnappt zu.

Das Portal vmbh.eu der Verlagsservice MBH UG

Die Verlagsservice MBH UG betreibt auch ein Internetverzeichnis unter vmbh.eu. es handelt sich dabei um ein klassisches Verzeichnis, welches sich auch viele weitere Abofallenbetreiber zu Nutze machen. Dort wird branchenüblich übertrieben wie zum Beispiel:

„Verlagsservice MBH UG

Warum wir?

In der wettbewerbsorientierten Welt der schnellen Entwicklung in Industrie und Marketing ist aus dem Betrachter der Inhalte ein abgelenkter und überwältigter Verbraucher geworden.

Das Internet führte dazu, dass sich eine kurze Aufmerksamkeitsspanne bei vielen Menschen entwickelte, von denen die meisten heute Ihre Zielgruppe sind. Ihre Aufmerksamkeit zu erfassen und sie lange genug festzuhalten, um sie für Ihr Produkt begeistern zu können, ist zu einer lobenswerten Leistung geworden. An dieser Stelle setzen wir an. Wir beschäftigen sowohl erfahrene Profis als auch kreative Nachwuchskräfte, denn es braucht beides, um Ihnen qualitativ hochwertige und aufmerksamkeitsstarke Inhalte zu bieten.“ 

Rechnung der Verlagsservice MBH UG

Kaum haben die Betroffenen das unterschriebene Trickformular zurückgesandt, erhalten Sie auch schon die Rechnung der Verlagsservice MBH UG. Diese beträgt deutlich über 1.000 €. Die meisten Betroffenen merken erst in diesem Zeitpunkt, welchem Schwindel sie aufgesessen sind. Manche denken sogar, das habe schon so seine Richtigkeit und überweisen die Rechnung ohne weitere Nachforschungen. Das ist jedoch fatal: denn der „Anzeigenauftrag“ beinhaltet einen vermeintlichen Auftrag über sechs Ausgaben. Das bedeutet, dass die eintreffende Rechnung von über 1.000 € noch fünf weitere Male eingefordert werden wird. Leistet man also eine Zahlung, wird seitens der Verlagsservice MBH UG später argumentiert, man habe damit den Vertragsschluss bestätigt. Diese Rechtsansicht ist allerdings so nicht haltbar.

Abwehr der Forderungen der Verlagsservice MBH UG

Betroffene sollten eingehende Rechnungen immer auf ihren Rechtsgrund überprüfen. Forderungen, wie diejenige der Verlagsservice MBH UG, lassen sich abwehren. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Forderungen vertreten und konnte stets erreichen, dass die Abofallenbetreiber leer ausgehen. Gerne vertreten wir Sie schnell, kompetent und bundesweit.

LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

Franz-Joseph-Straße 35
80801 München

089/38 666 070

office@LL-ip.com

www.LL-ip.com

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Foto(s): LL

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Daniel Loschelder

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten