Warum kündigen Arbeitgeber so oft kurz vor Weihnachten? (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Viele Arbeitgeber kündigen kurz vor den Festlichkeiten zum Jahresende. Was die häufigsten Gründe dafür sind, und wie Arbeitnehmer darauf am besten reagieren, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Der Hauptgrund ist meiner Meinung nach eine Art „Bilanzstimmung“, die bei Unternehmen am Ende des Jahres aufkommt. Chefs schauen sich die Unternehmenszahlen genauer an, oft fallen ihnen dabei die hohen Personalkosten auf. Durch Kündigungen sollen diese Kosten vermeintlich schnell und einfach gesenkt werden.

Ein weiterer Grund: Chefs widmen sich zum Jahresende vermehrt den aufgeschobenen Entscheidungen, wollen sie in diesem Jahr abarbeiten, um möglichst wenig Belastendes ins neue Jahr mitnehmen zu müssen. 

Dazu gehören auch unangenehme Personalentscheidungen, wo der Chef etwa einem Mitarbeiter immer wieder eine Chance gegeben hat und sich nun kühl kalkulierend, und die Bilanz vor Augen, gegen die Fortführung des Arbeitsverhältnisses entscheidet. Hier trifft es meist Arbeitnehmer, denen der Chef bereits innerlich gekündigt hat.

Manchmal liegt es an den Kündigungsfristen zum Quartalsende, dass die Kündigung noch im Dezember raus muss. Im Vergleich zu den zwei erstgenannten Gründen ist dieser allerdings erfahrungsgemäß eher unbedeutend.

Wie reagiert man nun als Arbeitnehmer am besten auf eine, oft überraschende, Kündigung zum Jahresende?

Mein Rat: Prüfen Sie die Chancen einer Kündigungsschutzklage! Machen Sie Ihre Rechte geltend, holen Sie nach Möglichkeit eine hohe Abfindung für sich heraus.

Rufen Sie nach Erhalt des Kündigungsschreibens umgehend bei einem auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an, nutzen Sie deren telefonische Erstberatungsangebote.

Achtung: Bei einer Kündigung kurz vor den Festtagen ist Eile mehr denn je geboten. Fast alle Anwaltskanzleien sind zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen, und Anfang Januar bleibt wenig Zeit, um innerhalb der Dreiwochenfrist rechtzeitig Klage einzureichen.

Falls Sie die Kündigung am Freitag, den 23.12.2022 erhalten und dann keinen Anwalt erreichen, rate ich dazu, das am Montag, den 02.01.2023 nachzuholen! 

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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