Warum vor allem kinderlose Paare und Patchwork-Familien sich über ein Testament Gedanken machen sollten

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„Wozu ein Testament machen? Meine Frau erbt doch automatisch alles!“ – Diese Meinung ist oft zu hören, aber leider ein weit verbreiteter Irrtum. „Automatisch“, also nach dem Gesetz, erbt der Partner oder die Partnerin allenfalls einen Anteil am Nachlass des verstorbenen Partners. Den anderen Teil bekommen die Kinder oder – falls es keine gibt – die Eltern, Geschwister oder deren Kinder (und zwar in dieser Reihenfolge).

Voraussetzung ist, dass der Erblasser und der verwitwete Partner auch tatsächlich verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten. Wie hoch der Erbteil des Partners ist, hängt auch davon ab, in welchem Güterstand die Eheleute gelebt haben. Im Falle des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft, der automatisch gilt, wenn nicht in einem Ehevertrag etwas Abweichendes vereinbart worden ist, erbt der Partner z.B. effektiv nur die Hälfte des Nachlasses, während die andere Hälfte an das Kind oder die Kinder geht.

Insbesondere bei kinderlosen Paaren kann der Tod eines der Partner zu ungewünschten Folgen führen, wenn der Verstorbene kein Testament errichtet hat. Denn dann erben dessen Eltern, oder soweit diese nicht mehr leben, dessen Geschwister oder deren Kinder nach dem gesetzlichen Erbrecht: im Falle des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft zusammen zumindest ein Viertel.

„Automatisch“ erbt also ganz selten einer allein. Wenn aber mehrere Personen Erben sind, kommt es immer zu einer Erbengemeinschaft, egal wie hoch die einzelnen Anteile sind. Das heißt, keiner kann allein über einzelne Gegenstände aus dem Nachlass des Verstorbenen verfügen, sondern stets nur alle zusammen. Das mag funktionieren, wenn  sich alle einig sind, aber das ist oft nicht der Fall. Wenn zum Beispiel die Witwe und ihre Schwägerin sich noch nie so richtig mochten, wird das Verhältnis im Erbfall vermutlich auch nicht besser werden. Aber auch manche Verwandten, mit denen man sich bislang gut verstand, entwickeln im Erbfall oft einen unerwarteten finanziellen Egoismus. Und insbesondere wenn auch eine Immobilie zum Nachlass gehört, ist der Streit quasi schon vorprogrammiert. Das lässt auch erahnen, dass das „automatische“ Erben im Falle der immer häufiger werdenden Patchworkfamilien erst recht problematisch ist.

Wozu also ein Testament machen? - Um gerade solche Probleme zu vermeiden. In einem Testament, kann der potentielle Erblasser schon zu Lebzeiten regeln, wer ihn beerbt. Er oder sie kann z.B. seinen Ehepartner als alleinigen Erben einsetzen und damit das Entstehen einer Erbengemeinschaft von vornherein vermeiden. Dennoch können einzelne Vermögensgegenstände im Testament auch einer anderen Person zugewendet werden, ohne dass es zu einer Erbengemeinschaft kommt, und zwar durch ein Vermächtnis.


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