Was bringt eine anwaltliche Erstberatung zum Unterhalt?

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Die anwaltliche Erstberatung ist eine häufig nachgefragte Leistung. Wer einen Berg voller Probleme hat, die miteinander verkettet sind, kriegt dadurch eine erste Orientierung, wie und wo er (vielleicht auch eigenständig) ansetzen kann. Umgekehrt wenden sich auch Menschen mit einem scheinbar kleinen Problem an den Anwalt, der ihnen dann zum Glück aufzeigen kann, dass es sich doch um eine größere Sache handelt, der man besser die entsprechende Beachtung widmet. In Unterhaltsfragen geht es oft um die Frage, ob es einen Anspruch auf Geld gibt oder nicht. Möchten Sie dem Rechtsanwalt nicht gleich das volle Mandat erteilen, kann eine sogenannte anwaltliche Erstberatung weiterhelfen. Hier erfahren Sie,

  • was eine Erstberatung ist,
  • was Sie von einer Erstberatung erwarten dürfen,
  • was eine Erstberatung maximal kosten darf,
  • was unsere Erstberatung (vielleicht) von anderen unterscheidet,
  • wie es nach der Erstberatung weitergehen könnte und
  • wie Sie staatliche Beratungshilfe erhalten, die über eine Erstberatung hinausgehen kann.

Was ist eine anwaltliche Erstberatung?

Es gibt im Gesetz keine genaue Definition, was eine Erstberatung beim Anwalt genau umfasst. Es handelt sich meist um eine mündliche oder fernmündliche Beratung, aus der Sie die Erkenntnisse gewinnen, wie Sie sich verhalten sollten und wie es in Ihrer Angelegenheit weitergehen könnte. Es geht also darum, dass Sie eine gewisse Orientierung bekommen, wo Sie stehen und was Ihre Handlungsoptionen sein könnten.

Was dürfen Sie von einer Erstberatung (nicht) erwarten?

Unterhaltsrechtliche Fragen sind meist sehr vielgestaltig. Pauschale Antworten verbieten sich, schließlich geht es um Ihr Geld. Gerade im Unterhalt zählt jeder Euro. Mit einer Erstberatung dürfte Ihr Anliegen nicht abschließend geklärt werden können.

In dem zur Verfügung stehenden Rahmen haben wir zum Beispiel leider nicht die Möglichkeit, Dokumente zu sichten oder beispielsweise den Unterhalt auf den Euro genau auszurechnen.

Trotzdem sollte eine Erstberatung mehr Ergebnisse bringen, als Sie bereits selbst „ergoogelt“ haben. Dies ist meist zwangsläufig der Fall, und sei es, dass Sie unter mehreren gegensätzlichen Angaben aus dem Internet vom Anwalt die richtigen bestätigt bekommen.

Beispiel: Erstberatung zum Trennungsunterhalt

Sie beanspruchen Trennungsunterhalt. Für den Trennungsunterhalt gibt es anders als beim Kindesunterhalt keine der Düsseldorfer Tabelle vergleichbare Tabelle. Der Trennungsunterhalt bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Hier gibt es für beide Parteien immer einen großen Argumentationsspielraum. Ein Anwalt kann Ihnen in einer Erstberatung sagen,

  • ob Sie dem Grundsatz nach Anspruch auf Trennungsunterhalt haben und
  • bei Kenntnis der Nettoeinkommen ungefähr abschätzen, wie viel Unterhalt Ihnen theoretisch zustehen könnte.

Meist wird es aber so sein, dass das unterhaltsrelevante sogenannte bereinigte Nettoeinkommen erst genau bestimmt werden und zur Bestimmung oft ein Auskunftsbegehren an den Partner gestellt werden muss.

Was darf eine Erstberatung maximal kosten?

Ein Anwalt oder eine Anwältin kann Sie in einer Erstberatung nur so gut beraten, wie Sie ihm oder ihr Informationen an die Hand geben. Eine Erstberatung sollte so umfassend, individuell und erschöpfend wie möglich sein und Ihnen das Gefühl gegeben, dass Ihnen geholfen wurde. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Anwälte für eine solche anwaltliche Erstberatung eine gesetzlich vorgegebene Gebühr von höchstens 190 € zzgl. 19 % Mehrwertsteuer, also 226,10 € berechnen dürfen. Die Beratung kann also nur in dem Gebührenrahmen stattfinden, der durch die Gebühr der Erstberatung abgedeckt ist. Rechnen Sie also ungefähr mit einer Beratungsdauer von höchstens bis zu einer Stunde.

Sie profitieren besonders, wenn Sie sich auf das Gespräch vorbereitet haben und auf eventuelle Rückfragen des Anwalts sofort mit einer angemessenen Antwort reagieren können. Denken Sie daran, dass das Beratungsgespräch nicht den Zweck hat, Ihre Fragen abschließend und hundertprozentig zu beantworten. Vielmehr kann es nur darum gehen, dass Sie genug Informationen an die Hand bekommen, um in Ihrer unterhaltsrechtlichen Angelegenheit einen Fortschritt zu erzielen. Mehr kann auch der Anwalt im ersten Beratungsgespräch nicht leisten.

Gerade unterhaltsrechtliche Fragen sind oft so komplex und herausfordernd, dass der Anwalt anhand von Gesetz und Rechtsprechung recherchieren muss, was in Ihrem Fall maßgebend ist. Hinzu kommt, dass die eigentliche Unterhaltsberechnung oft eine mathematische Herausforderung darstellt. Dabei greifen Anwälte teils auf spezielle Softwareprogramme zurück und müssen deren Ergebnisse auf ihre Richtigkeit hin überprüfen und interpretieren. Diese Aufgabe kann letztlich nur eine professionelle Unterhaltsberechnung leisten, die weit über eine Erstberatung hinausgeht.

Ist die Erstberatungsgebühr verpflichtend?

Anwälte sind nicht verpflichtet, in jedem Fall die Gebühren für eine anwaltliche Erstberatung zu berechnen. Anwälte verstoßen nicht gegen das Wettbewerbsrecht, wenn sie eine kostenlose Erstberatung anbieten. Es ist die freie Entscheidung eines jeden Anwalts, ob er Sie in der Anfangsphase einer rechtlichen Auseinandersetzung gebührenfrei berät oder bereits Gebühren verlangt. Jedenfalls hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Anwälte eine solche kostenlose Erstberatung durchaus anbieten dürfen und nicht gegen die Grundsätze des anwaltlichen Gebührenrechts verstoßen (BGH, Beschluss vom 20.7.2017, Az. AnWZ 42716).

Was unsere Erstberatung vielleicht von anderen unterscheidet…

Unsere Anwälte sagen offen und ehrlich, wenn so gut wie auszuschließen ist, dass ein Unterhaltsanspruch besteht. Genauso wird klargestellt, dass Sie unterhaltspflichtig sind, wenn dem einfach so ist. Sie brauchen nicht zu befürchten, dass wir Ihnen nur der Gebühren wegen eine Unterhaltsberechnung aufdrängen wollen. Insbesondere, wenn nur ein geringer Unterhaltsbetrag zur Debatte steht, besteht das Ziel nicht darin, Sie in eine gerichtliche Auseinandersetzung zu führen. Unsere Strategie besteht vielmehr darin, im gegenseitigen Einvernehmen und mit der richtigen Argumentation möglichst eine außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung herbeizuführen und die Gegenpartei davon zu überzeugen, dass sie Unterhalt schuldet.

Welche Vorteile bietet die staatliche Beratungshilfe?

Haben Sie kein oder nur ein geringes Einkommen, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf staatliche Beratungshilfe. Beratungshilfe deckt den Gebührenaufwand eines Anwalts außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens ab. Besorgen sich für diesen Fall bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein. Damit können Sie die Erstberatung eines Anwalts in Anspruch nehmen und leisten allenfalls einen Eigenanteil von 15 €. Der Anwalt wird Sie dann im Rahmen eines anwaltlichen Erstberatungsgesprächs über Ihre Rechte und Pflichten informieren.

Praxistipp: Rechtsschutzversicherung zahlt Erstberatung

Sind Sie selbst rechtsschutzversichert oder im Zeitraum Ihrer Trennung über die Versicherungspolice Ihres Ehepartners mitversichert, übernimmt die Rechtsschutzversicherung im Regelfall die anwaltliche Erstberatung in einer familienrechtlichen Angelegenheit. Dazu gehören auch unterhaltsrechtliche Angelegenheiten. Sprechen Sie Ihren Anwalt gerne darauf an.

Jetzt Erstberatung oder Ersteinschätzung anfragen

Es ist immer gut, eine gerichtliche Auseinandersetzung möglichst zu vermeiden. Dazu müssen Sie über Ihre Rechte und Pflichten gut informiert sein. Dazu bietet sich das anwaltliche Erstberatungsgespräch an und ist eine wertvolle Hilfestellung. Nehmen Sie gern Kontakt über das untenstehende Formular auf und schildern uns Ihr Anliegen. Es ist immer beruhigend, zu wissen, wo man steht.

PS: Wünschen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer geplanten Scheidung und haben noch keinen Rechtsbeistand, können Sie ebenfalls gern bei uns Rat suchen. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Foto(s): iurFRIEND

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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