Was erwartet mich als Beschuldigter in einem Steuerstrafverfahren?

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Um was geht es in einem Steuerstrafverfahren?

Wenn Sie Beschuldigter in einem Steuerstrafverfahren sind, dann geht es in der Regel um den Vorwurf der Steuerhinterziehung.

Die Steuerfahndung bzw. die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts hat den Verdacht, dass Sie vorsätzlich Steuern verkürzt haben, indem Sie beispielsweise falsche oder unvollständige Steuerklärungen abgegeben haben oder aber gar keine Steuererklärung abgegeben haben, obwohl Sie dazu verpflichtet gewesen wären.

Der Verdacht kann dabei z. B. im Rahmen einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt entstanden sein oder durch eine Anzeige eines Dritten. Nicht selten werden Anzeigen durch Personen gestellt, mit denen ein anderer Konflikt besteht (z. B. durch einen ehemaligen Angestellten, der eine Kündigung erhalten hat).

Bei der Einleitung des Steuerstrafverfahrens steht für das Finanzamt noch nicht fest, ob der Verdacht tatsächlich begründet ist. Ob die erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, wird im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren geklärt. Das Ermittlungsverfahren führt in der Regel das Finanzamt, in Ausnahmefällen auch die Staatsanwaltschaft.

Zur Beurteilung des Falles können von der Ermittlungsbehörde verschiedene Ermittlungsmaßnahmen ergriffen werden.

Häufige Maßnahmen in einem Steuerstrafverfahren sind:

  • Vernehmung des Beschuldigten (Informieren Sie sich unbedingt vor einer Vernehmung über Ihre Rechte als Beschuldigter und über die möglichen Folgen Ihrer Aussage! Am besten bei einem spezialisierten Rechtsanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht)
  • Vernehmung von Zeugen
  • Durchsuchung von Wohnung und Geschäftsräumen und Beschlagnahme von Unterlagen
  • Auskünfte bei Banken und Herausgabeverlangen von Kontounterlagen

Der weitere Gang des Verfahrens

Je nach Ergebnis der Ermittlungen wird das Steuerstrafverfahren eingestellt (z. B. wegen mangelnden Tatverdachts oder wegen Geringfügigkeit) oder es wird Anklage erhoben.

Ziel einer guten Verteidigung ist in fast allen Fällen, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen und zu verhindern, dass es zu einer Anklage und damit zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung kommt. Lassen Sie sich bereits im Ermittlungsverfahren möglichst von einem Rechtsanwalt unterstützen, der sich im Steuerrecht und im Steuerstrafrecht auskennt.

Wenn es doch zu einer Anklage kommt, wird durch das Gericht geprüft, ob das Hauptverfahren gegen Sie eröffnet wird. In bestimmten Fällen kann das Gericht ohne mündliche Verhandlung durch einen sogenannten Strafbefehl über eine Bestrafung entscheiden. Gegen den Strafbefehl können Sie Einspruch einlegen.

Ansonsten erfolgt das Hauptverfahren mit einer mündlichen Verhandlung mit einem oder mehreren Verhandlungsterminen bei Gericht. Auch im Rahmen der Hauptverhandlung kann das Verfahren noch eingestellt werden. Ansonsten endet das Hauptverfahren mit einem Freispruch oder einer Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe.

Gegen eine Verurteilung können Sie als Betroffener Rechtsmittel einlegen.

Was Sie jetzt tun sollten:

Als Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (Fernuni Hagen) unterstütze ich Sie gerne im Steuerrecht und im Steuerstrafverfahren. Ich kläre Sie immer im Voraus über mein Honorar auf.

Dieser kann – ganz wie Sie wünschen – persönlich in meiner Kanzlei stattfinden, aber auch telefonisch oder per Videochat. Für den Videochat benötigen Sie nicht unbedingt selbst eine Kamera bzw. müssen diese nicht einschalten. Ich werde jedoch für Sie sichtbar sein, damit Sie wissen, wer Sie berät.

Reservieren Sie am besten gleich einen Termin. 

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