Was geschieht mit der gemeinsamen Immobilie nach der Trennung?

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In der Beratung erlebt man viele Mandanten nach der Trennung hilflos und ratlos, auch und vor allem, wenn eine gemeinsame Immobilie vorhanden ist. Den Mandanten müssen die verschiedenen Optionen, wie verfahren werden kann, dargestellt und erläutert werden. 

Die Frage, was mit der Immobilie passiert wirkt sich auch auf viele weitere familienrechtliche Themen, wie z. B. den Unterhalt aus. 

Zunächst einmal "muss" gar nichts passieren. Die Trennung ist auch in der gemeinsamen Immobilie möglich, ohne dass einer der beiden Beteiligten auszieht. Nichtsdestotrotz wird dies früher oder später geschehen. Der Auszug eines Beteiligten hat auf die Eigentumsverhältnisse keine Auswirkungen, hierbei handelt es sich um eine weitere Angelegenheit die unabhängig davon geklärt werden muss. 

Bei Auszug eines Ehepartners ist zu klären, wie sich dieser Umstand auf Unterhaltsverpflichtungen auswirkt und, wie die Hauslasten zu verteilen sind. Wer zahlt den Kredit weiter, sofern die Immobilie noch finanziert ist, wer trägt die weiteren Hauslasten, ist ein Wohnwert anzurechnen und in welcher Höhe, ist eine Nutzungsentschädigung zu zahlen und in welcher Höhe, wie ist diese geltend zu machen. Diese und anderen Fragen stellen sich und können bei einem erfahrenen Anwalt geklärt werden. 

Wenn etwas Zeit vergangen ist und die Wohnsituation geklärt ist, entsteht das Bedürfnis nach einer endgültigen Lösung im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse. Die Eheleute können gemeinsam Eigentümer bleiben, häufig wünschen sich jedoch beide Teile, auch diesbezüglich "auseinander zu gehen". Der Wert der Immobilie muss bestimmt werden, gegebenenfalls muss ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.

Die Übernahme von Krediten muss mit den Banken verhandelt werden und im Rahmen der Auszahlung eines Ehepartners berücksichtigt werden. 

Der Notarvertrag muss verhandelt und entworfen werden.

Die Zahlungsmodalitäten müssen besprochen werden.

Es ist zu empfehlen, sich bei der gesamten Abwicklung anwaltlich begleiten und beraten zu lassen, damit eine einvernehmliche und dauerhaft gute Lösung für alle Beteiligten gefunden werden kann. 




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