Was ist eine Gegenanzeige und wann hilft sie mir?

  • 4 Minuten Lesezeit

Es gibt einige Mitbürger, die am liebsten alle Dissense vor Gericht ausdiskutieren würden und alles und jeden verklagen möchten. Damit eine solche Klagewut das Justizsystem nicht zum Erliegen bringt und wahllose und gegenstandslose Anzeigen erhoben werden, gibt es gesetzliche Grundlagen, um sinnlose Ermittlungsverfahren einzustellen (§170 Abs. 2 StPO) und falsche Verdächtigungen (§164 StGB) zu bestrafen. Das strafrechtliche Mittel ist allgemein auch als Gegenanzeige bekannt, doch wann ist eine Gegenanzeige von Nutzen?

 

Um Klarheit zu verschaffen, wird folgendes in diesem Artikel betrachtet:

  • Was eine Gegenanzeige ist
  • Wann eine Gegenanzeige Sinn macht
  • Wann eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung zu erstatten ist
  • Wann eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung überhaupt erfolgreich ist
  • Wann der Straftatbestand der falschen Verdächtigung verjährt
  • Welche Strafen bei falscher Verdächtigung drohen
  • Wie Sie sich gegen falsche Beschuldigungen wehren können
  • Wer Ihnen bei einer Gegenanzeige helfen kann

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich einfach via WhatsApp direkt an uns.

 

Was ist eine Gegenanzeige?

Der Begriff der Gegenanzeige bezeichnet grundsätzlich zwei juristische Optionen, durch welche der Beschuldigte versuchen kann, ein Verfahren gegen den Kläger zu wenden.

Von „Gegenanzeigen“ wird gemeinhin in folgenden Fällen gesprochen:

  • der Beschuldigte wirft dem Kläger die gleiche Tat vor
  • der Beschuldigte wirft dem Kläger eine falsche Verdächtigung vor

Eine Strafanzeige gegen den ursprünglichen Kläger, mit dem Vorwurf der gleichen Tat, wäre beispielsweise der Fall einer kleinen Keilerei: leichte Körperverletzung gegen leichte Körperverletzung.

Die Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung nach §164 StGB zu stellen, ist hingegen komplizierter und der entsprechende Straftatbestand erst dann erfüllt, wenn der Kläger entgegen besseren Wissens falsche Angaben gemacht hat.

Komplett davon abzugrenzen ist das Anrecht des Angeklagten auf Erstattung der Anwaltskosten (§469 StPO), im Falle, dass der Kläger leichtfertig oder gar vorsätzlich zu Unrecht Anzeige erhoben hat. Will ein unschuldig Beschuldigter nur seine Kosten erstattet bekommen, ist der Weg über die Anzeige wegen falscher Verdächtigung erst einmal falsch und er begibt sich in ein eventuell aussichtsloses Verfahren, dessen Kosten er im Zweifel tragen muss.

 

Wann ist eine Gegenanzeige sinnvoll?

Gerade bei kleineren Rechtsstreitigkeiten von geringem öffentlichen Interesse und/oder einem niedrigen Streitwert, sind die Gerichte darauf aus die Auseinandersetzungen auf den Privatklageweg oder an vorgerichtliche Schlichtungsstellen zu verweisen. Kommt es zu einer Gegenanzeige mit dem gleichen Tatvorwurfs, sind die Staatsanwaltschaften sehr schnell bereit ein Verfahren komplett einzustellen. Typische Streitigkeiten sind hierbei Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung und einfache Körperverletzung. Alles Straftaten, bei denen die Hemmschwelle zur Anzeige sehr gering ist und bei denen der Straftatbestand nicht selten gar nicht erst erfüllt wird.

 

Wann ist eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung zu erstatten?

Zeigt jemand einen anderen öffentlich, bei Behörden oder Amtsträgern einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung der Dienstpflicht an, und geschieht dies im Wissen, dass die Verdächtigung gegenstandslos ist, handelt es sich um eine falsche Verdächtigung. Das Mittel der Anzeige wird hierbei missbraucht, um ggf. den Ruf des Beschuldigten zu beschädigen oder ihn durch die Androhung oder Ausführung der Anzeige einzuschüchtern. Auch das Verursachen oder das Verstärken einer falschen Verdächtigung ist eine strafbare Handlung nach §164 StGB. Eine falsche Verdächtigung bzgl. einer Ordnungswidrigkeit existiert nicht.

Handelt es sich in einem Fall tatsächlich um eine falsche Verdächtigung, sollte sich der Beschuldigte auf jeden Fall strafrechtlich zur Wehr setzen und eine Gegenanzeige erstatten.

 

Wann ist eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung erfolgreich?

Eine Verdächtigung ist falsch, wenn diese objektiv nicht wahr ist. Ist der Täter jedoch seiner eigenen Wahrnehmung nach, von der Richtigkeit seiner Verdächtigung überzeugt, handelt es sich nicht um eine strafbare Handlung.

Es ist also für den Erfolg wichtig den vorsätzlichen Charakter der Anzeige beweisen zu können. Ist der Vorsatz jedoch nicht nachweisbar, kann kein Schuldspruch erfolgen. Hilfreich können hierbei Äußerungen des ursprünglichen Klägers gegenüber Dritten sein, welche den vorsätzlichen Charakter stützen.

 

Wann verjährt der Straftatbestand der falschen Verdächtigung?

Die Verfolgungsverjährung, also dass die Behörden nicht mehr gegen den Täter ermitteln, tritt nach fünf Jahren ein.

Die Vollstreckungsverjährung, die ausbleibende Vollstrecken eines schon ergangenen Urteils, tritt nach bis zu zehn Jahren ein.

 

Welche Strafen drohen bei einer falschen Verdächtigung?

Macht man sich der falschen Verdächtigung strafbar, können eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren drohen. Dem Geschädigten kann auch ein Anrecht auf Schmerzensgeld zugesprochen werden.

 

Wie verhalte ich mich, wenn ich zu Unrecht beschuldigt wurde?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie zu Unrecht angezeigt wurden, sollten Sie einen Anwalt einschalten. Ein fachkundiger Rechtsbeistand wird sich Ihres Falles annehmen und kann die Erfolgsaussichten einer Anzeige abschätzen.

Wenn Sie einer geringen Straftat bezichtigt werden, beispielsweise im Zuge einer körperlichen Auseinandersetzung oder eines scharfen Wortgefechts, kann die Gegenanzeige mit dem gleichen Tatvorwurf an die Gegenseite, auch ein willkommenes Mittel zur Förderung der Verfahrenseinstellung sein. Auch in diesem Falle ist die Hilfe eines Anwalts zu empfehlen, der Ihre Chancen abschätzen und den geschicktesten Weg für Sie finden kann. Von Alleingängen auf dem Minenfeld des Rechts ist hingegen entschiedenst abzuraten.

 

Wer kann mir bei einer Gegenanzeige helfen?

Die Verteidiger von Dr. Brauer Rechtsanwälte stehen für Ihr Recht ein, und das bundesweit. Treten Sie über das unten stehende Kontaktformular oder über die angegebene Telefonnummer, gerne auch über WhatsApp, mit uns in Kontakt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.