Was können Anleger des Nordcapital Bulkerflotte 1 tun, um ihr Geld zurückzuerhalten?

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Immer mehr Anleger des Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG entscheiden sich dafür, ihr Geld auf dem rechtlichen Wege zurückzuerhalten.

Nachdem der im Jahr 2008 aufgelegte und exklusiv von der Deutschen Bank vertriebene Schiffsfonds bereits nach drei Jahren in Schieflage geriet und die Gesellschafter um Kapitalerhöhung gebeten wurden, droht nun nach unserer Meinung der Totalverlust.

Die möglicherweise letzte Chance, das angelegte Geld zurückzuholen, ist der rechtliche Weg.

Kanzleiinhaber und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen: „Die Chancen der Anleger stehen sehr gut. In den vergangenen Monaten hat unser 75-köpfiges Team für unsere Mandanten mehrere positive Urteile und zig hochpreisige Vergleiche zum Nordcapital Bulkerflotte 1 sowie zu anderen Schiffsfonds erzielen können. Nun geht es uns darum, den Anlegern zu helfen, die bisher abgewartet haben, möglicherweise ergebnislos in einer Interessengemeinschaft festhängen oder nicht wissen, was sie tun können, um ihr Geld zurückzuerhalten“.

Die Zeit spielt hier gegen die Anleger – im Jahr 2018 verjähren die Ansprüche – Zeit jetzt zu handeln.

Auf den Tag genau 10 Jahre nach Zeichnungsdatum der Beitrittserklärung stehen Anlegern des Nordcapital Bulkerflotte 1 sowie Anlegern anderer geschlossener Fonds keine Rechtsmittel zur Durchsetzung ihrer Ansprüche mehr zur Verfügung.

Dabei ist es so einfach: Anleger des Nordcapital Bulkerflotte 1 und anderer geschlossener Fonds können unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung nutzen, um Ihren individuellen Fall fachkompetent und fair einschätzen zu lassen.

Mittels eines kurzen Fragebogens teilen Sie uns einige Eckdaten Ihres Falles mit und senden uns diesen, wenn möglich in Verbindung mit einer Kopie der Beitrittserklärung, zu.

Dies können Sie bequem per E-Mail, Online-Fragebogen, Fax oder Post übersenden.

Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen persönlichen Telefontermin, indem Ihr Fall durch einen unserer Anwälte fachlich qualifiziert eingeschätzt wird und wir mit Ihnen gemeinsam einen Lösungsweg erörtern.

Bei Fragen und für weitere Informationen können Sie uns gern anrufen oder uns eine E-Mail schreiben.

Weitere Kontaktdaten finden Sie auf unserem Anwalt.de-Profil

Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung: https://www.kapitalmarktrecht-kanzlei-petersen.de/service/ersteinschaetzung/


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