Was können vom Diesel-Abgasskandal betroffene Unternehmen und Flottenkunden tun?

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Nachdem zunächst viele private Kunden Ihre Ansprüche im Abgasskandal geltend gemacht haben, werden nun die ersten Firmen aktiv. Prominentes Beispiel ist die Klage des VW-Flottenkunden Deutsche See beim Landgericht Braunschweig. Der Fischverarbeiter will insgesamt 11,9 Millionen Euro Schadenersatz von Volkswagen für seine etwa 500 betroffenen Fahrzeuge erstreiten.

Bei dem sogenannten Abgasskandal handelt es sich um Manipulationen verschiedener Autohersteller zur Umgehung gesetzlich vorgegebener Grenzwerte für Autoabgase. Betroffen waren dabei Fahrzeuge des VW-Konzerns (VW, Audi, Seat, Skoda und Porsche), aber auch Fahrzeuge anderer Hersteller wie z. B. Mercedes-Benz, wollen mit Softwareupdates nachrüsten. Bei der Manipulation wurde in den Fahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung der Dieselfahrzeuge verbaut.

Die dabei verbaute Software, welche den Motor steuert, ist dazu in der Lage, die Prüfstandsituation bezüglich der Schadstoffemissionen zu erkennen. Am Lenkwinkel der Räder wird erkannt, ob sich das Fahrzeug auf der Straße oder auf dem Prüfstand befindet. Auf der Straße schaltet sich dann der manipulierte Testmodus ab und es kommt zu dem tatsächlichen Schadstoffausstoß durch die Abschaltung der Abgasreinigungssysteme der Motoren. Das Ergebnis: Die Software spiegelt auf dem Prüfstand einen geringeren Schadstoffausstoß vor, als er im regulären Betrieb tatsächlich besteht.

Ansprüche im Abgasskandal

Kaufpreisminderung und Nachrüstung:

Im Zuge der Rückrufaktion der Fahrzeughersteller hat der Käufer einen Anspruch auf Nachbesserung. Allerdings reduziert dieses Update den Schadstoffausstoß regelmäßig nicht hinreichend und zieht oft Folgemängel aufgrund der Divergenz von Software und Hardware der Wagen mit sich. Im Endeffekt bleibt der Wagen trotz Nachbesserung mangelhaft, sodass ein Minderwert des Wagens besteht. In diesem Fall kann der Käufer den sogenannten merkantilen Minderwert zurückverlangen und somit den Kaufpreis gegenüber dem Händler mindern. Es besteht ferner keine Pflicht des Käufers, das Update durchführen zu lassen.

Rückabwicklung

Durch Rücktritt vom Kaufvertrag mit dem Händler erhält der Käufer den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer zurück.

Beispiel.: Bei einem Kaufpreis von 30.000 Euro und einer Laufleistung von 50.000 km wäre ein Abzug von ca. 20 % des Kaufpreises vorzunehmen.

Nachlieferung

Wie bereits oben beschrieben, bleibt das Fahrzeug oft trotz Nachbesserung mangelhaft, sodass der Käufer auch unter bestimmten Umständen Nachlieferung eines neuen Wagens gegen Rückgabe des alten Fahrzeuges vom Händler verlangen kann.

Die Gerichte kommen diesem Anspruch in ersten Urteilen nach. Es wird ein neues, mangelfreies Fahrzeug gegen Rückgabe des alten Fahrzeuges und ohne Abzug für bereits gefahrenen Km geliefert.

Schadensersatz

Erste Landgerichte haben den Dieselgate-Betroffenen darüber hinaus auch Schadensersatzansprüche gegen die Hersteller der Fahrzeuge wegen sittenwidriger Schädigung und wegen Betrugs zugesprochen. Konsequenz ist die Rückgabe des betroffenen Fahrzeugs an den Hersteller. Als Schadensersatz wird dann der Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer geltend gemacht.

Die Geltendmachung Ihrer Ansprüche

Unternehmer und Firmen sollten aktiv werden. Auch bei Leasingverträgen ergeben sich Ansprüche für betroffene Firmen. Gerne prüfen wir im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung, ob Sie tatsächlich vom Abgasskandal betroffen sind und schätzen Ihre Erfolgschancen sowohl gegenüber Händler als auch Hersteller ein und beziffern Ihnen Ihren Schaden. Ihre Ansprüche setzen wir bundesweit durch. Infomieren Sie sich auf www.rechtsrat-abgas.de und sprechen Sie uns an!



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