Was kostet ein Erbschein?

  • 1 Minuten Lesezeit

Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, das heißt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen.

Mit dem Erbschein weist der Erbe sein Erbrecht nach. Das Nachlassgericht stellt den Erbschein nicht automatisch aus, sondern nur auf Antrag des Erben. Für die Erteilung des Erbscheins fallen beim Nachlassgericht Gebühren an. Deren Höhe ist abhängig von der Werthaltigkeit des Nachlasses.

1. Höhe der Gebühren

Die Höhe der Gebühr ist im Gerichts-und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt.

Beispielhaft werden folgende derzeitige Gebühren genannt, wobei Zwischenstufen weggelassen wurden:

bei einem Nachlasswert bis 10.000 € fällt für die Erteilung des Erbscheins eine Gebühr in Höhe von 150 € an.

Bei einem Nachlasswert bis 80.000 € fällt für die Erteilung des Erbscheins eine Gebühr in Höhe von 438 € an.

bei einem Nachlasswert bis 500.000 € fällt für die Erteilung des Erbscheins eine Gebühr in Höhe von 1.870 € an.

Die Aufzählung könnte noch beliebig fortgeführt werden.

2. Wer trägt die Kosten des Erbscheins?

Grundsätzlich trägt derjenige die Kosten des Erbscheins, der die Erteilung des Erbscheins beim Nachlassgericht beantragt hat. Das Nachlassgericht hat aber auch die Möglichkeit, die Kosten der Erbscheinserteilung nach billigem Ermessen ganz oder zum Teil auch anderen Beteiligten am Verfahren aufzuerlegen.

Oftmals ist die Erteilung eines Erbscheins gar nicht nötig, um gegenüber Dritten die Erbenstellung nachweisen zu können, sodass sich der Erbe die Kosten für die Erteilung des Erbscheins sparen kann. Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an.

In erbrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Cordula Alberth

Beiträge zum Thema