Was kostet ein Rechtsanwalt für Unternehmen im Bereich Wirtschafts- und Vertragsrecht?

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Ein häufiges Missverständnis unter Unternehmern betrifft die Kosten, die mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts im Bereich Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht verbunden sind. Es ist essenziell zu verstehen, ab wann Anwaltskosten anfallen, wie sich die Erstberatungskosten zusammensetzen und warum eine Vergütungsvereinbarung auch im Interesse des Unternehmens liegt.

Ab wann fallen Kosten an?

Die Kosten für einen Rechtsanwalt beginnen grundsätzlich zu laufen, sobald der Mandant den Anwalt – sei es telefonisch oder auf anderem Wege – um Tätigwerden bittet und ihm die notwendigen Informationen zur Verfügung stellt. Dieser Prozess umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten, darunter die Ausarbeitung oder Überprüfung von Verträgen sowie die Beratung in rechtlichen Angelegenheiten. Es beinhaltet ebenfalls vorbereitende Gespräche, in denen der Sachverhalt geklärt und eine passende Strategie entwickelt wird. Ein Anwaltsvertrag ist dabei an keine spezifische Form gebunden und kann somit sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden. Die formlose Natur dieser Vereinbarung bedeutet, dass sie bereits dann als geschlossen gilt, wenn fallbezogene Informationen vom Mandanten an den Rechtsanwalt übermittelt werden. Diese Flexibilität in der Vertragsgestaltung erleichtert die schnelle Einleitung von notwendigen rechtlichen Schritten und ermöglicht eine effektive Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant von Beginn an.

Kosten der Erstberatung

Die Erstberatung bei einem Anwalt dient dazu, einen ersten Überblick über den Sachverhalt zu erhalten und eine erste rechtliche Einschätzung zu bekommen. Die Kosten für Verbraucher sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und können bis zu 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer betragen. Für das Unternehmensmandat gilt diese Obergrenze jedoch nicht. Viele Anwälte bieten daher für die Erstberatung Pauschalpreise an, die sich um diesen Höchstsatz bewegen können. Es ist ratsam, bereits im Vorfeld das Honorar für die Erstberatung zu klären.

Vergütungsvereinbarung: Warum sie Sinn macht

Eine Vergütungsvereinbarung, die über die gesetzlichen Gebühren des RVG hinausgeht, bietet sowohl für den Anwalt als auch für den Mandanten Vorteile. Im Bereich des Wirtschaftsrechts, Vertragsrechts, Handels- und Gesellschaftsrechts sind die rechtlichen Fragestellungen oft komplex und erfordern eine individuelle und intensive Betreuung, die durch das RVG nicht  adäquat abgebildet wird.

Durch eine Vergütungsvereinbarung wird eine transparente und planbare Kostenstruktur geschaffen. Sie ermöglicht es, das Honorar an den tatsächlichen Aufwand und die Komplexität des Falles anzupassen. Dies kann beispielsweise in Form von Stundenhonoraren, Pauschalhonoraren für bestimmte Leistungspakete oder Erfolgshonoraren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erfolgen.

Vorteile für den Unternehmensmandanten

Für den Mandanten bietet eine solche Vereinbarung vor allem Kostentransparenz und Planungssicherheit. Darüber hinaus kann sie die Basis für eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit legen. Indem der Anwalt nicht strikt nach RVG abrechnet, sondern individuelle Vereinbarungen getroffen werden, kann dies zu einer effizienteren und zielgerichteteren Rechtsberatung führen. Zudem ermöglicht es dem Unternehmen, die anwaltliche Expertise als festen Bestandteil der strategischen Unternehmensführung zu etablieren, ohne bei jeder Rechtsfrage erneut die Kosten-Nutzen-Abwägung vornehmen zu müssen.

Abschließend ist zu sagen, dass die Investition in qualifizierte rechtliche Beratung im Bereich des Wirtschafts- und Vertragsrechts eine lohnende Investition in die Sicherheit und das Wachstum Ihres Unternehmens darstellt. Eine offene Kommunikation über die erwarteten Kosten und der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung sind dabei essentiell für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Foto(s): Rechtsanwältin Simone. Helm


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