Was kostet eine Scheidung?

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Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus den Anwaltsgebühren und den Gerichtskosten zusammen. Beide Positionen berechnen sich nach dem sogenannten Verfahrenswert. Der Verfahrenswert ergibt sich aus dem Einkommen der beiden Eheleute. Maßgeblich ist das gemeinsame Nettoeinkommen aus den letzten 3 Monaten vor Einreichung des Scheidungsantrages.

Beispiel: Der Ehemann erzielt bei Einreichung der Scheidung ein Einkommen von 1.250 €, die Ehefrau ein Einkommen von 1.350 €. Das gemeinsame Einkommen beträgt somit 2.600 €. Daraus ergibt sich ein Verfahrenswert von 7.800 € (2.600 € x 3).

Nach den Tabellen zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) würden im vorgenannten Beispiel Anwaltsgebühren von 1.517,25 € brutto entstehen.

Wichtig: Der Verfahrenswert errechnet sich immer aus dem gemeinsamen Einkommen. Würde im vorgenannten Beispiel der Ehemann 2.600 € verdienen und die Ehefrau 0 €, bliebe es immer noch bei einem Verfahrenswert von 7.800 €.

Wird im Rahmen der Scheidung auch der Versorgungsausgleich geregelt, erhöht sich der Verfahrenswert der Scheidung um 10% für jedes Versorgungsanrecht.

Beispiel: Im vorgenannten Beispiel hat der Ehemann Anrechte bei der Deutschen Rentenversicherung und eine Betriebsrente. Die Ehefrau hat auch ein gesetzliches Anrecht und zusätzlich eine Riesterrente. Damit werden im Versorgungsausgleich 4 Anrechte ausgeglichen. Der Verfahrenswert erhöht sich damit um 40% und beträgt dann 10.920 € (7.800 € x 4/10).

Die Anwaltsgebühren würden sich in unserem Beispiel durch den Versorgungausgleich auf insgesamt 2.005,15 € brutto erhöhen.

Die Gerichtskosten belaufen sich im ersten Beispiel auf 448 € und auf 590 € im zweiten Beispiel.

Bei den Kosten einer Scheidung ist zu beachten, dass im Normalfall die Gesamtkosten so verteilt werden, dass jeder Ehepartner die Hälfte der Gerichtskosten zu tragen hat und jeder seine eigenen Anwaltskosten.

Ist einer der Eheleute aufgrund seiner Einkommensverhältnisse nicht in der Lage, die Verfahrenskosten zu zahlen, besteht die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Wichtig: Ist das Einkommen der Eheleute höher oder niedriger als im vorgenannten Beispiel erhöhe oder reduzieren sich natürlich auch die Kosten für die Scheidung. Der Mindestverfahrenswert, der vom Gericht mindestens festgesetzt wird, beträgt 3.000 € für die Scheidung und 1.000 € für den Versorgungsausgleich, also 4.000 € bei den meisten Scheidungen. Bei einem Verfahrenswert von 4.000 € betragen die Anwaltsgebühren 850,85 € und die Gerichtskosten 280 €.


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