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Was tun bei Fahrerflucht – die späte Reue, wenn’s kracht

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Eine Fahrerflucht, auch Unfallflucht genannt, ist schnell geschehen. Der natürliche Fluchtreflex sorgt dafür, dass man zunächst einfach nur wegwill, mit den möglichen Folgen setzt man sich oft erst zu spät auseinander. Verstärkt wird dieser Trieb, wenn es ohnehin nur ein „leichter“ Anstoß beim Ausparken war.

Bei der Fahrerflucht kommen zivil-, versicherungs- und strafrechtliche Probleme zusammen. Insbesondere die finanziellen Probleme können verheerend sein, es drohen Regressforderungen der eigenen Versicherung und gar der Verlust des Führerscheins, nicht nur vorübergehend. Es ist daher dringend zu empfehlen, sich professionelle Hilfe durch einen Rechtsanwalt zu holen.

Was ist Fahrerflucht?

Bei der Fahrerflucht wird einem vorgeworfen, nach einem Verkehrsunfall den Unfallort verlassen zu haben, ohne die notwendigen Angaben gemacht zu haben, oder ohne eine angemessene Zeit gewartet zu haben.

Ein solches Entfernen kann schon bei einer Entfernung von 100 Metern vorliegen. Auch ein Zurückkommen nachdem man sich zunächst entfernt hat, reicht per se nicht aus, den Tatvorwurf zu wiederlegen. Ebenso schützt der berühmte Zettel am Scheibenwischer nicht vor einer Unfallflucht.

Zu beachten ist auch, dass eine angemessene Zeit, in der Regel, deutlich länger als 5 Minuten sein wird und auch länger als eine Stunde sein kann.

Welche Folgen drohen bei einer Fahrerflucht?

Strafverfahren

Zunächst kommt der Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, § 142 StGB, in Betracht. Die Folgen können eine Geld- oder Freiheitsstrafe, ein Fahrverbot bis zu drei Monaten, oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis mit anschließender Sperrfrist für die Neuerteilung sein. Daneben droht auch eine Punkteeintragung im Fahreignungsregister.

Probleme mit der eigenen Versicherung

Die Haftpflichtversicherung wird meist den entstandenen Schaden bezahlen, bei einer Verurteilung wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort wird sie jedoch im Anschluss bei ihrem Versicherungsnehmer Regress fordern, bis zu einer Höhe von 5000,- Euro.

Daneben wird auch eine Höherstufung im Schadensfreiheitsrabatt erfolgen.

Was ist das beste Vorgehen, wenn eine Fahrerflucht begangen wurde?

Suchen Sie so früh wie möglich mich oder einen Kollegen auf. Im Idealfall geschieht dies schon, bevor eine Anzeige bei der Polizei eingegangen ist.

Sollte die Polizei ihre Ermittlungen schon aufgenommen haben gilt: Schweigen Sie! Sagen Sie nichts, insbesondere nicht, dass sie nichts bemerkt hätten (hiermit geben sie indirekt auch zu, gefahren zu sein). Es gibt Pflichtangaben, welche Sie machen müssen (Name, Anschrift, Beruf, Geburtsdatum), ansonsten haben sie ein Schweigerecht, von welchem Sie auch Gebrauch machen müssen.

Das Ziel der Verteidigung ist, dass Ermittlungsverfahren gegen Sie mit einem Freispruch, zumindest jedoch mit einer Einstellung zu beenden und einen Regress durch die Versicherung zu vermeiden. Auch wird bei einem Freispruch oder einer Einstellung keine Führerscheinentziehung folgen.

Für eine gute Verteidigung ist es unerlässlich, einen kompetenten Rechtsanwalt an seiner Seite zu wissen. Nur ein Rechtsanwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte der Polizei nehmen. Daneben weiß ein Rechtsanwalt, wie er gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft argumentieren kann, um begünstigende Umstände hervorzuheben (etwa der Unfallschock, ein zu lautes Radio, oder dass der Kontakt der Fahrzeuge schlicht nicht wahrnehmbar war).

Wird Ihnen daher eine Fahrerflucht vorgeworfen, oder haben Sie das Gefühl, eine Fahrerflucht begangen zu haben, zögern Sie nicht und kontaktieren mich.

Marco Lott

Rechtsanwalt



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