Was macht eigentlich ein Schwurgericht?

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Über von der Allgemeinheit als spannend und spektakulär wahrgenommene Strafprozesse wird zumeist medienwirksam berichtet. 

Besonders Verfahren, in denen es um Kapitaldelikte - etwa „aufmerksamkeitserregende“ Mordfälle - geht, sind für juristische Laien häufig interessant. 

In diesem Zusammenhang mag sich der ein oder andere die Frage stellen, was der in den Pressemitteilungen übliche Hinweis, dass ein entsprechendes Verfahren vor dem Schwurgericht verhandelt wird, eigentlich bedeutet. 

Die Rolle des Schwurgerichts im Instanzenzug des deutschen Strafrechts

Das deutsche (Strafrechts)System kennt verschiedene Gerichte, die für ein Verfahren  sachlich zuständig sein können. 

So etwa das Amtsgericht, das Landgericht, das Oberlandesgericht und - über allem - der Bundesgerichtshof. 

Im Strafrecht gilt vereinfacht gesagt die Faustformel: „Je schlimmer die Straftat, desto höherrangig das zuständige Gericht“.

Heißt: Delikte der einfachen oder mittleren Kriminalität (z. B. Sachbeschädigung, Diebstahl, Beleidigung) werden zumeist vor dem Amtsgericht verhandelt. 

Handelt es sich um gravierendere Tatvorwürfe oder ist der Angeklagte den Strafverfolgungsbehörden bereits einschlägig bekannt, wird seitens der Staatsanwaltschaft zum Landgericht angeklagt. 

Steht etwa die Verhängung einer Freiheitsstrafe von über 4 Jahren oder die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Raum, so ist das Landgericht erstinstanzlich zuständig. 

Anstelle des Landgerichts kann auch das Oberlandesgericht erstinstanzlich zuständig sein, was hauptsächlich  bei Straftaten mit politischem Hintergrund der Fall ist.  

Das Landgericht wiederum ist intern in verschiedene sog. Strafkammern aufgeteilt, unter anderem auch in eine Schwurgerichtskammer. Grundsätzlich muss jedes Landgericht mindestens eine solche einrichten. 

Welche Delikte werden beim Schwurgericht verhandelt?

Das Schwurgericht als besondere große Strafkammer des Landgerichts ist erstinstanzlich für besonders schwere Straftaten zuständig, welche nach dem Willen des Gesetzgebers mit einer besonderen Schuld einhergehen und daher in besonderem Maße verurteilungswürdig sind. 

Eine genaue Auflistung der Delikte, welche diese Voraussetzungen erfüllen, findet sich in § 74 Abs. 2 S. 1 GVG.

Das Schwurgericht ist demnach zuständig für die vollendeten und versuchen Delikte des 

  • Mordes
  • Totschlags
  • sowie für alle mit dem Tode erfolgsqualifizierten Tötungsdelikte (z. B. Brandstiftung mit Todesfolge, Körperverletzung mit Todesfolge oder sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge) 

Gerade im Hinblick auf den Tatbestand des Mordes - welcher zwingend mit lebenslanger Freiheitsstrafe sanktioniert werden muss - stellen sich für die Verteidigung besondere Herausforderungen beim Tätigsein vor dem Schwurgericht. 

Eine Verurteilung wegen (versuchten) Mordes gilt es unter allen Umständen zu verhindern, was in den meisten Fällen einen besonders intensiven Arbeitsaufwand sowie eine immense Verantwortung gegenüber dem Mandanten bedeutet. 

Besonderheiten des Schwurgerichts 

Der Begriff des Schwurgerichts stammt historisch aus einer Zeit, in der es in Deutschland noch sog. Geschworenengerichte gab. Damals bestand das Schwurgericht noch aus 12 Geschworenen und lediglich 3 Berufsrichtern. 

Da das Geschworenengericht bereits vor längerer Zeit in Deutschland abgeschafft wurde, hat der Begriff des Schwurgerichts heutzutage lediglich noch historische Bedeutung.

Eine Besonderheit des Schwurgerichts als erstinstanzlicher Spruchkörper besteht in der  zwingenden Besetzung mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen (ehrenamtlichen Richtern). Es ist daher nicht möglich, die Gerichtsbesetzung zu reduzieren. 

Für Jugendliche ist das Schwurgericht nicht zuständig; für diese Verfahren gibt es besondere Jugendkammern. 

Weiterhin handelt es sich bei Strafverfahren vor dem Schwurgericht meistens um besonders umfangreiche Prozesse, da bei Kapitaldelikten im Normalfall etwa viele Gutachten aus den verschiedensten Bereichen (Rechtsmedizin, Spurensicherung, Psychiatrie etc.) als Beweismittel in die Urteilsfindung mit einzubeziehen sind. 

Häufig sind für Schwurgerichtsverfahren mehrere Verhandlungstage angesetzt und Prozesse können sich teilweise über Monate hinziehen. 

Gegen Urteile des Schwurgerichts besteht die Möglichkeit, Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen. 






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