Was muss ich bei der Angabe von Preisen auf meinem Onlineshop beachten?
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Welche Preise Sie in welcher Form auf Ihrem Onlineshop angeben müssen, richtet sich grundsätzlich nach der Preisangabenverordnung (PAngV). Jedoch ist die PAngV nicht in jedem Fall zu berücksichtigen.
Anwendungsbereich der PAngV
Die PAngV gilt nicht für rein private Verkäufe oder innerbetriebliche Vorgänge. Ebenfalls nicht erfasst sind Preisangaben, die ausschließlich im B2B-Bereich gemacht werden, d.h., wenn sich Ihr Angebot klar und deutlich nur an gewerbliche Abnehmer richtet. Richten Sie Ihre Angebote als Unternehmer (auch) an Verbraucher, dann haben Sie die Vorgaben der PAngV zu beachten.
Wer ist „Verbraucher“ im Sinne der PAngV?
Ein „Verbraucher“ gemäß § 2 Nr. 9 PAngV in Verbindung mit § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Wann richtet sich ein Angebot oder eine Werbung an Verbraucher?
Internetangebote, die für jedermann zugänglich sind, gelten in der Regel als an Verbraucher gerichtet, es sei denn, sie enthalten klare Hinweise, die sie ausschließlich auf gewerbliche Kunden beschränken, wie zum Beispiel den Hinweis „Verkauf nur an Händler“.
Sie können sich nicht damit herausreden, dass die Produkte nicht an Endverbraucher verkauft werden, wenn sich die Werbung auch an Verbraucher richtet.
Formale Anforderungen an die Preisangaben
Preisangaben müssen direkt beim Angebot oder der Werbung angezeigt werden, sodass keine Verwechslungen über den Preis des beworbenen Produkts oder der Dienstleistung entstehen. Dies bedeutet, dass Preisangaben nahe beim Produkt oder in unmittelbarer Nähe des „In den Warenkorb“ Buttons platziert sein sollten.
Die Preisangaben müssen so gestaltet sein, dass sie ohne Mühe gelesen werden können. Dies beinhaltet:
- Die Schrift sollte groß genug sein, damit sie von einem Verbraucher mit normaler Sehkraft aus einer angemessenen Entfernung leicht gelesen werden kann. Eine genau festgelegte Mindestschriftgröße gibt es nicht, jedoch sollte die Schrift nicht kleiner sein als der übrige Text auf Ihrer Webseite.
- Preisangaben sollten sich farblich deutlich vom Hintergrund abheben, um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten. Vermeiden Sie Farbkombinationen, die schwer zu lesen sind, wie beispielsweise gelbe Schrift auf weißem Hintergrund.
- Stellen Sie sicher, dass die Anordnung der Preisinformation logisch und klar strukturiert ist, sodass sie schnell erfasst werden kann.
Die Art und Weise, wie Preisangaben präsentiert werden, spielt eine entscheidende Rolle. Sie sollten so integriert sein, dass sie beim normalen Betrachten der Webseite oder des Angebots ohne zusätzlichen Aufwand erkennbar sind. Beispielsweise sollte beim Scrollen auf einer Produktseite der Preis stets sichtbar bleiben, wenn möglich.
In der digitalen Welt muss zusätzlich sichergestellt sein, dass Preisangaben auf verschiedenen Endgeräten (Smartphones, Tablets, Desktop-Computer) und unter verschiedenen Betriebssystemen klar und deutlich lesbar bleiben. Responsive Design kann hierbei helfen, die Darstellung entsprechend der Bildschirmgröße anzupassen.
Gesamtpreis
Unter Gesamtpreis ist gem. § 2 Nr. 3 PAngV der Preis zu verstehen, der einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile für eine Ware oder eine Leistung zu zahlen ist. Der Preis muss also genau beziffert werden, er ist die Summe aller Einzelpreise, die bezahlt werden müssen und er muss die Umsatzsteuer enthalten. Der Verbraucher sollte selbst nicht rechnen müssen!
Achtung: Auch die Angabe des Nettopreises mit dem Zusatz „+ MwSt.“ verstößt gegen die PAngV.
Die konkrete Mehrwertsteuer ist nicht anzugeben (etwa „inkl. 19% MwSt.“)
Fallen zusätzlich Versand- bzw. Lieferkosten an, ist darauf hinzuweisen (mit dem Hinweis: „zzgl. Versandkosten“ oder „zzgl. Versand“).
Grundpreis
Wenn wir von dem Grundpreis sprechen, dann meinen wir den kleingedruckten Preis, der sich etwa auf 1 Kg der Nüsse bezieht, die Sie kaufen möchten. In jedem Supermarkt kann man jetzt gut erkennen, wie viel man spart, wenn man sich eine XXL Packung im Vergleich zu einer „normalen“ Packung kauft. Zudem kann man verschiedene Produktanbieter untereinander besser vergleichen, wenn der eine Anbieter eine Packung mit 500g Inhalt anbietet und der andere Anbieter eine Packung mit 200g Inhalt.
Wenn Sie als Unternehmen Verbrauchern Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheit ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten oder als Anbieter dieser Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, haben Sie neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben. Auf die Angabe des Grundpreises kann verzichtet werden, wenn dieser mit dem Gesamtpreis identisch ist.
Sinn und Zweck der Angabe des Grundpreises sind in erster Linie transparente Preise und damit eine Förderung des Wettbewerbs. Die Angabe des Grundpreises, also eines auf eine leicht vergleichbare Größe der Verkaufseinheit umgerechneten Preises, soll den Verbraucher im Interesse der Preisklarheit in die Lage versetzen, einen Preisvergleich ohne Schwierigkeiten anzustellen, indem er das in der Grundpreisangabe verpackungsneutral ausgedrückte Preis-Mengen-Verhältnis einfach erfassen kann.
Mengeneinheiten für den Grundpreis:
- 1 Kilogramm
- 1 Liter
- 1 Kubikmeter
- 1 Meter oder
- 1 Quadratmeter
der Ware.
Was passiert, wenn ich mich nicht an diese Vorgaben halte?
Sollten Sie sich nicht an die Vorgaben der PAngV halten, obwohl Sie dazu verpflichtet sind, kann eine Abmahnung drohen. Folglich kann unter anderem eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zum Ersatz von Rechtsanwaltskosten auf Sie zukommen.
Kontaktieren Sie mich…
wenn Sie Fragen zur Angabe von Preisen auf Ihrem Onlineshop haben oder Hilfe bei der rechtskonformen Gestaltung benötigen. Zudem unterstütze ich Sie auch bei Preisangaben im Rahmen Ihrer Werbemaßnahmen. Sollten Sie eine Abmahnung wegen fehlerhafter Preisangaben erhalten, unterstütze ich Sie gerne bei der richtigen Reaktion auf diese Abmahnung und überprüfe die Abmahnung. Sie erreichen mich per E-Mail unter rene@b3-legal.de oder telefonisch unter 0179 3902740.
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