Was Paare ohne Trauschein beachten sollten!

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Unverheiratete Paare haben es manchmal schwer.

Anders als bei Ehepaaren hat der Gesetzgeber diese individuelle Lebensgemeinschaft bisher stiefmütterlich behandelt. Es fehlt an Gesetzen, die eine Regelung vorsehen, falls die Beziehung scheitert. Deshalb ist es wichtig, dass sich Paare ohne Trauschein absichern. Sie können einen so genannten Partnerschaftsvertrag schließen, der auf ihre individuelle und wirtschaftliche Situation zugeschnitten ist. Man kann regeln, welche einzelnen Gegenstände die Partner erhalten sollen, falls die Beziehung beendet ist. Auch wenn eine gemeinsame Immobilie angeschafft wird, sollte dazu eine konkrete Regelung gefunden, an eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gedacht werden. Viele Punkte müssen notariell beurkundet werden.

Daher empfiehlt sich im Vorfeld eine fachkundige Beratung durch Notare, Steuerberater oder auf Familienrecht spezialisierte Rechtsanwälte. Auch für den Fall, dass ein Partner stirbt, sollte eine Regelung gefunden werden, gerade dann, wenn ein unverheiratetes Paar mit Kindern nach traditionellem Muster lebt und ein Alleinverdiener die Familie ernährt. Das Erbschaftssteuerrecht regelt einiges anders, als bei Ehepaaren. Eine Risikolebensversicherung sollte bei nicht verheirateten Paaren den Familienunterhalt im „Fall der Fälle" absichern. Beachtet man hier eine richtige Vertragsgestaltung, fallen die Leistungen aus der Lebensversicherung nicht unter die Erbschaftssteuer.

Rechtsanwältin Charlott Nicole Maas

Fachanwältin für Familienrecht


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