Was Pflegeheime und Krankenhäuser in Zeiten von Corona beachten müssen

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Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes sollte Betreiber von Pflegeheimen und Krankenhäusern hellhörig werden lassen. Sollte ein Bewohner bzw. Patient an einer Coronainfektion in der Einrichtung versterben könnten möglicherweise Schmerzensgeldansprüche von Angehörige des Opfers gegen den Krankenhaus- oder Pflegeheimbetreiber geltend gemacht werden. Es könnte vorgebracht werden, dass die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen gegen eine Coronainfektion nicht ergriffen wurden. In einem vergleichbaren Fall hat nunmehr der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 14.01.2021 (Az. III ZR 168/19) entschieden.

BGH: Bei besonders schweren Folgen treffen den Betreiber auch bei unwahrscheinlichen Gefahren besondere Sicherungspflichten.

Der BGH hatte in seiner Entscheidung über die geforderten Sicherungspflichten eines Pflegeheimbetreibers zu entscheiden. In dem konkreten Fall ging um einen demenzkranken Bewohner des Pflegeheims. Aufgrund seiner  fortgeschrittenen Erkrankung war dieser aus dem nicht gesicherten Fenster aus dem zweiten Obergeschoss geklettert, heruntergestürzt und schließlich seinen schweren Verletzungen erlegen. Angehörige des Verstorbenen hatten gegenüber dem Pflegeheim Ansprüche auf Zahlung eines Schmerzensgeldes geltend macht.

In seinem Urteil vom 14.01.2021 hat der BGH geurteilt, dass der Heimbetreiber die Pflicht hat, die Bewohner vor Gefahren zu schützen, die sie nicht beherrschen. Hinsichtlich der konkreten Pflichten müssen sämtliche Umstände des jeweiligen Einzelfalls einfließen. Dabei muss dem Umstand Rechnung getragen werden, dass bereits eine Gefahr, deren Verwirklichung nicht sehr wahrscheinlich ist, aber zu besonders schweren Folgen führen kann, geeignet ist, Sicherungspflichten des Heimträgers zu begründen.

Ältere Personen sind dabei der besonderen Gefahr ausgesetzt, an einer Infektion mit dem Coronavirus zu sterben

In einer Analyse der ersten Corona-Welle hatte das Robert-Koch-Institut die Folgen analysiert. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass nahezu jeder zweite Erkranke der über 80 Jährigen in einem Krankenhaus behandelt werden musste und jeder dritte Covid-19-Patient dieser Altersgruppen an der Krankheit verstarb.

Auf tagesschau.de konnte man kürzlich lesen, dass aktuell in Rheinland-Pfalz und Hamburg etwa jedes fünfte Seniorenheim betroffen ist. In Nordrhein-Westfalen ist immerhin jedes sechste und in Brandenburg jedes zehnte Heim betroffen.

Ältere Einwohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen sind offensichtlich der besonderen Gefahr ausgesetzt, sich in einer Pflegeeinrichtung mit dem Coronavirus zu infizieren und in Folge dieser Infektion zu versterben.

Was bedeutet das Urteil für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in der jetzigen Corona-Situation?

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen könnten sich zunehmend  Schmerzensgeldansprüchen von Angehörigen konfrontiert sehen. Die Entscheidung des BGH könnten den Angehörigen entscheidende Argumente liefern.

Heim- und auch Krankenhausbetreiber treffen laut Bundesgerichtshof besondere Sicherungspflichten, um die Bewohner oder Patienten vor Gefahren zu schützen. Eine Gefahr, deren Verwirklichung nicht sehr wahrscheinlich ist, aber zu schweren Folgen führen kann, ist dabei ausreichend. 

Die Zahlen aus den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern belegen, dass die Gefahr einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus offensichtlich „nicht nur unwahrscheinlich“ ist. Leider führt eine solche Infektion oftmals folgenreich zum Tod des Betroffenen.

Betreiber von Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen sollten auf Schmerzensgeldforderungen vorbereitet sein

Betreiber von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sollten die möglichen finanziellen Belastungen durch eventuelle Schmerzensgeldforderungen nicht unterschätzen und sich rechtzeitig rechtlich beraten lassen, um im Fall des Falles richtig vorbereitet zu sein. Schnell geht es um mittlere 5-stellige Beträge. Bereits im Vorfeld können die richtigen Maßnahmen dazu führen, dass Ansprüche erfolgreich abgewehrt werden können.

Sollten bereits Ansprüche angemeldet worden sein, müssen die richtigen Argumente geliefert werden, um Ansprüche optimal abwehren zu können.

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Über die Kanzlei Mutschke

Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist eine gefragte Rechtsexpertin in Fragen rund um das Coronavirus und deutschlandweit bekannt aus den Medien. Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.

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