Was sind die Vor- und Nachteile einer eheähnlichen Gemeinschaft?

  • 2 Minuten Lesezeit

Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, das heißt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen.

1. Ehe ohne Trauschein

Unter einer eheähnlichen Gemeinschaft ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft bzw. die Ehe ohne Trauschein zu verstehen. Partner, auch gleichgeschlechtliche, leben wie in einer Ehe zusammen, allerdings ohne miteinander verheiratet zu sein. Nach außen hin treten die Partner wie Eheleute auf.

2. Unterschiede zur Ehe

Wer nicht verheiratet sein will, aber dennoch „in wilder Ehe“ mit seinem Partner zusammenleben möchte, muss einige Nachteile im Verhältnis zur ehelichen Gemeinschaft in Kauf nehmen:

Zwischen nichtehelichen Partner gibt es keine gesetzliche Erbfolge und somit auch kein Pflichtteilsrecht.

Verheiratete Partner haben im Erbfall hohe Freibeträge, die sie in Anspruch nehmen können, nichtehelichen Partnern wird nur ein Freibetrag von 20.000 € zugebilligt.

Unverheiratete können auch kein gemeinsames Testament errichten, so wie das Eheleute können. Sie können allerdings einen notariellen Erbvertrag abschließen.

Stirbt ein Partner, hat der überlebende Partner keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

Im Falle einer Trennung nichtehelicher Partner gibt es keinen gesetzlichen Ausgleichsanspruch. Etwas anderes kann dann gelten, wenn ein Partner nachweislich mehr in das gemeinsame Zusammenleben investiert hat als der andere Partner.

Ebenso gibt es im Falle der Trennung keinen Unterhaltsanspruch zwischen den Partnern, außer in Härtefällen oder bei Betreuung eines gemeinsamen Kindes.

Nichteheliche Partner können nicht gemeinsam ein Kind adoptieren, so wie dies Ehegatten tun können. Nur ein Partner kann alleine ein Kind adoptieren.

Geht aus der Beziehung ein gemeinsames Kind hervor, so besteht nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht für dieses Kind, wie das bei Ehegatten der Fall ist.

3. Gemeinsamkeiten zur Ehe

Nichteheliche Partner können wie Ehegatten die gemeinsame steuerliche Veranlagung nutzen. Sie haben auch die Möglichkeit der Steuerklassenwahl, wie verheiratete Partner.

Aus der nichtehelichen Beziehung hervorgegangene Kinder sind ehelichen Kindern gleichgestellt, sowohl beim Unterhalt als auch im Erbrecht.

Beantragt ein Partner Hartz 4, wird der andere Partner bei der Berechnung des Hartz 4- Anspruchs mit seinem Einkommen und Vermögen berücksichtigt. In diesem Punkt wird der nichteheliche Partner also einem Ehegatten gleichgestellt.

4. Partnerschaftsvertrag

Die Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft können einen Partnerschaftsvertrag abschließen und darin alle ihnen wichtigen Punkte ihres Zusammenlebens und für den Fall der Trennung regeln. Somit können sie auch die Ansprüche regeln, die im Gesetz nicht oder nur eingeschränkt vorgesehen sind, wie z. B. Unterhalt, nachträglicher Lohn für geleistete Mitarbeit im Betrieb des Partners usw.

Eine Außenwirkung entfaltet ein derartiger Vertrag nicht.

Zwingend notariell muss der Partnerschaftsvertrag nur dann abgeschlossen werden, wenn der Vertrag eine Schenkung enthält oder damit eine Immobilie oder ein Grundstück übertragen werden soll.

In familienrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf, wenn Sie an einer kostenpflichtigen Beratung interessiert sind. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Cordula Alberth

Beiträge zum Thema