Was tun bei einer Klage oder einem Mahnbescheid von Digirights / Burgschild Inkasso?

  • 4 Minuten Lesezeit

Im November rollte eine riesige Inkasso-Welle quer durch Deutschland. Zahlreiche Betroffene, welche zumeist vor einigen Jahren eine Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der Firma Firma DigiRights Administration GmbH erhalten hatten, hatten Post von der vor nicht allzu langer Zeit gegründeten Burgschild Inkasso GmbH erhalten. Unsere Kanzlei vertritt viele Betroffene. Wir haben an dieser Stelle über die Zahlungsaufforderungen berichtet. In vielen Fällen droht nach unserer Einschätzung nunmehr gerichtliche Geltendmachung per Mahnbescheid oder Klage.

Warum droht jetzt ein Mahnbescheid oder eine Klage?

Das hat mit den Verjährungsfristen zu tun. Die Abmahnkosten für die damals ausgesprochenen Abmahnungen der Kanzlei Sebastian sind - unterstellt, dass die Abmahnungen berechtigt waren und somit zu Recht Abmahnkosten gefordert worden waren - zwischenzeitlich aufgrund des langen Zeitablaufs in den allermeisten Fällen verjährt. Etwas anderes gilt jedoch für den geltend gemachten Schadensersatz. Dieser verjährt erst mit Ablauf von 10 Jahren nach dem Jahr, in welchem die Urheberrechtsverletzung begangen bzw. entdeckt wurde. Dies hat der BGH vor einigen Jahren in einem Grundsatzurteil festgestellt.

Die meisten Inkassoschreiben von Burgschild Inkasso im Auftrag der DigiRights Administration GmbH betreffen Fälle, in denen der vorgeworfene Urheberrechtsverstoß in den Jahren 2013 - 2018 erfolgt sein soll. Bei der Verjährung ist nicht auf den Tag der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung abzustellen, sondern auf das Jahr desselben. Unabhängig davon, ob also der Download eines Musikstücks etwa am 25.04.2013 oder am 28.11.2013 stattgefunden haben soll: Die Verjährung für Schadensersatzansprüche - sofern diese denn tatsächlich bestehen - endet für beide Fälle am Ende des 31.12.2023. Nur eine gerichtliche Geltendmachung per Mahnbescheid oder Klage hemmt die Verjährung. Das ist der Grund, weshalb wir damit rechnen, dass in zahlreichen Fällen, in welchen der Verstoß im Jahr 2013 erfolgt sein soll, kurz vor Ende des Jahres 2023 noch ein Mahnbescheid beantragt oder eine Klage bei Gericht eingereicht wird, um die Verjährung zu hemmen. Die Zustellung des Mahnbescheides bzw. der Klage muss dann nicht zwangsläufig noch im Jahr 2023 erfolgen. Wenn die Zustellung "alsbald" erfolgt, d.h. Anfang des Jahres 2024, ist dies noch rechtzeitig für die Hemmung der Verjährung.

Verjährte Forderungen können nicht mehr eingeklagt werden. Oder?

Das ist leider nicht zutreffend. Auch verjährte Forderungen können nach wie vor geltend gemacht oder im Wege des Mahnbescheides bzw. der Klage gerichtlich eingefordert werden. Wird die Einrede der Verjährung nicht erhoben, können die Forderungen erfolgreich geltend gemacht werden. Um sich gegen verjährte Forderungen zur Wehr zu setzen, genügt es aber, die Einrede der Verjährung zu erheben und bei gerichtlicher Geltendmachung innerhalb der gesetzten Fristen die entsprechenden Schritte einzuleiten.

Was tun bei einem Mahnbescheid der DigiRights Administration GmbH durch Burgschild Inkasso oder die Kanzlei Daniel Sebastian?

In den meisten Fällen, in denen gerichtliche Schritte nach einer Filesharing-Abmahnung eingeleitet werden, wird zunächst ein Mahnbescheid beantragt. Dies ist für den (vermeintlichen) Gläubiger - hier also die DigiRights Administration GmbH - der einfachste und kostengünstigste Weg um Forderungen gerichtlich durchzusetzen. Gegenüber einer gewöhnlichen Klage hat dies für Burgschild Inkasso bzw. die Kanzlei Daniel Sebastian zwei erhebliche Vorteile:

  • nur ein Bruchteil der einzuzahlenden Gerichtskosten
  • keine Erforderlichkeit einer Anspruchsbegründung.

Bei einem Mahnbescheid prüft das zuständige Gericht - bei Mahnbescheiden der DigiRights Administration GmbH ist das Amtsgericht Hünfeld örtlich zuständig - nicht die Begründetheit des Anspruchs. Es ist zum Erlass des Mahnbescheides ausreichend, dass der Antrag richtig gestellt ist. Erfahrungsgemäß gibt es eine Vielzahl von Betroffenen, welche - aus den unterschiedlichsten Gründen - keinen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen. Dann kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Wird dann innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung des Vollstreckungsbescheides kein Einspruch eingelegt, ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und entspricht einem rechtskräftigem Urteil nach einer streitig geführten Verhandlung.

Daher ist es unbedingt erforderlich, dass innerhalb der gesetzten Fristen reagiert und rechtzeitig Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt wird. Ist erst mal ein Vollstreckungsbescheid in der Welt, kann zwar wie oben ausgeführt innerhalb von 14 Tagen noch Einspruch eingelegt werden. Allerdings kommt es dann zwangsläufig zu einem streitigen gerichtlichen Verfahren. Außerdem kann aus einem Vollstreckungsbescheid vorläufig vollstreckt werden.

Soforthilfe vom Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Wir haben bereits Tausende von Betroffenen nach Filesharing-Abmahnungen helfen können, auch in unzähligen gerichtlichen Verfahren.

Gerne bieten wir auch Ihnen an, Sie gegenüber der Burgschild Inkasso GmbH bzw. der Kanzlei Sebastian wegen der Forderungen der DigiRights Administration GmbH nach Zustellung einer Klage bzw. eines Mahnbescheides oder Vollstreckungsbescheides zu vertreten. Wir reagieren sehr kurzfristig und legen innerhalb der gesetzten Frist die erforderlichen Rechtsmittel ein, sofern wir rechtzeitig die Unterlagen übermittelt bekommen. In den meisten Fällen, in denen wir nicht ohnehin kurz zuvor die Gegenseite angeschrieben hatten, halten wir es dabei für erforderlich, den Vertreter der DigiRights Administration GmbH - also die Firma Burgschild Inkasso GmbH oder die Kanzlei Daniel Sebastian - anzuschreiben und darzulegen, weshalb wir Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt haben.

Sie erreichen die Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Forsthoff telefonisch unter 06221 7249615 oder per Email unter info@rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de Am besten schicken Sie uns den Mahnbescheid bzw. den Vollstreckungsbescheid oder die Klage per Email und teilen uns dabei auch mit, wann Sie diese Dokumente vom Gericht erhalten haben (am besten den gelben Umschlag mitschicken). Wir melden uns dann sehr kurzfristig bei Ihnen. Bitte geben Sie zu diesem Zweck auch Ihre Telefonnummer an.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Ernst Forsthoff

Beiträge zum Thema