Was tun, wenn der Widerruf der Approbation droht?

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Die Approbation ist die unverzichtbare Grundlage für alle Ärzt*innen, Zahnärzt*innen oder
Psychotherapeut*innen. Droht der Widerruf der Approbation, sieht man sich mit einer
existenzbedrohenden Situation konfrontiert.


Wehrhaft zeigen


Nicht nur aufgrund der großen Bedeutung für das eigene Leben gilt bei drohendem Widerruf
der Approbation die Devise: wehrhaft zeigen. Denn die Gesetze über den Approbationswiderruf
sind gespickt mit unbestimmten Rechtsbegriffen, die interpretiert werden müssen und
durchaus unterschiedlich interpretiert bzw. mit Leben gefüllt werden. Naturgemäß legen die
zuständigen Approbationsbehörden ein konservatives Verständnis an und können schon
einmal bei relativ geringen Verfehlungen den Approbationswiderruf androhen. Besonders
häufig geschieht dies im Zusammenhang mit Straftaten, die eine gewisse Aufmerksamkeit in
der Öffentlichkeit erfahren haben.


Die Unbestimmtheit der Materie erzeugt zuweilen Unsicherheit, bietet aber auch Chancen
dafür, eine robuste eigene Argumentation aufzubauen. Hierzu sollten von der ersten Anhörung
an die sich bietenden Möglichkeiten zur Verteidigung ausgenutzt werden. Diese sollte
unbedingt über einen fachkundigen Rechtsanwalt erfolgen, da die Kenntnis der einschlägigen
Rechtsprechung zum Ausschöpfen der Möglichkeiten zwingend notwendig ist.


Zeit gewinnen


Ein nicht unwesentlicher Faktor bei der Verteidigung gegen den Entzug der Approbation ist der
Zeitgewinn. Solange der Widerruf der Approbation noch nicht ausgesprochen wurde, dürfen
Sie weiterhin als Arzt arbeiten. Aber auch wenn der Entzug der Approbation bereits angeordnet
wurde, kann über die Klage gegen den Bescheid regelmäßig erwirkt werden, dass die
Approbation für die Dauer des Gerichtsverfahrens gültig bleibt. Dies gibt Ihnen und uns Zeit,
das Verfahren positiv zu beeinflussen. Der Zeitablauf zahlt zudem auf die sogenannte
„Wohlverhaltensphase“ sein, nach der die Wiedererteilung der Approbation erfolgen kann.
Auch aus diesem Grund lohnt es sich in diesen Verfahren also die volle Spannbreite der
Möglichkeiten auszunutzen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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