Was versteht man unter einem Diagnosefehler und was ist zu tun?

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Aus anwaltlicher Sicht versteht man unter einem ärztlichen Diagnosefehler eine Situation, in der ein Arzt bei der Beurteilung des Gesundheitszustands eines Patienten einen Fehler gemacht hat. Dieser Fehler kann auf verschiedenen Ebenen auftreten, darunter:

  • Fehldiagnose: Hierbei stellt der Arzt eine falsche Diagnose, indem er eine Krankheit oder ein Gesundheitsproblem nicht erkennt oder irrtümlich eine andere Erkrankung diagnostiziert. Dies kann dazu führen, dass der Patient nicht die angemessene Behandlung erhält und sein Zustand sich verschlechtert.

  • Verzögerung bei der Diagnose: In diesem Fall erkennt der Arzt die richtige Diagnose schließlich, jedoch mit erheblicher Verzögerung. Dies kann dazu führen, dass der Patient unnötige Schmerzen, Komplikationen oder sogar eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands erfährt, die bei rechtzeitiger Diagnose vermieden worden wären.

  • Fehlende Diagnose: Hierbei versäumt der Arzt völlig, eine Diagnose zu stellen, obwohl Anzeichen oder Symptome vorliegen, die auf ein Gesundheitsproblem hinweisen. Dies kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, da der Patient keine angemessene Behandlung erhält.

  • Fehler bei der Interpretation von Tests und Untersuchungen: Ein weiterer häufiger Fehler tritt auf, wenn Ärzte falsche Schlüsse aus den Ergebnissen von Tests, Röntgenaufnahmen oder anderen diagnostischen Verfahren ziehen.

In allen diesen Fällen kann ein ärztlicher Diagnosefehler schwerwiegende Folgen für den Patienten haben, einschließlich einer Verschlechterung des Gesundheitszustands, zusätzlicher medizinischer Eingriffe, dauerhafter Schäden oder sogar des Todes. Aus diesem Grund kann es notwendig sein, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Verantwortlichkeit des Arztes festzustellen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen an einen Anwalt für Medizinrecht zu wenden, um die rechtlichen Optionen und den besten Weg zur Verfolgung des Falls zu besprechen. Für unsere Kanzlei bearbeitet artzhaftungsrechtliche Mandate der im Medizinrecht promovierte Kollege Dr. Ulrich.



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