Was versteht man unter Pflichtteilsergänzungsanspruch im Erbrecht?
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Durch den Pflichtteil sind enge Angehörige des Erblassers davor geschützt, vollständig enterbt zu werden. Es kommt vor, dass Erblasser einen Pflichtteilsberechtigen um seinen Pflichtteil bringen oder diesen verringern möchten, weshalb er Schenkungen zu seinen Lebzeiten vornimmt. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch soll Pflichtteilsberechtigte in diesem Fall schützen und stellt einen Ausgleich für den verringerten Nachlass dar.
Frankfurter Rechtsanwaltfür Erbrecht
Dr. Dr. Iranbomy
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