Was wäre wenn? Vorsorgen statt sorgen mit Vorsorgevollmachten und Co.

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Es genügt oft nur ein Bruchteil einer Sekunde und das eigene Leben hat sich plötzlich auf den Kopf gestellt. Durch einen Unfall, eine Krankheit oder andere Lebensumstände kann der gewohnte Alltag plötzlich komplett aus den gewohnten Fugen geraten. Auch wenn man sich mit solchen bedrückenden Szenarien nicht gerne auseinandersetzt, ist es ratsam, für einen solchen Fall rechtzeitig vorzusorgen und Eigenverantwortung wahrzunehmen. Aber welche rechtlichen Vorsorgemöglichkeiten gibt es hierfür? Der nachfolgende Artikel führt Sie durch den Dschungel aus Vorsorgevollmacht, Betreuungs- sowie Patientenverfügungen und zeigt Ihnen die jeweilige Bedeutung sowie Unterschiede auf.

Die Vorsorgevollmacht - Was sie bedeutet und warum sie so wichtig ist

Eine Vorsorgevollmacht befähigt eine andere Person dazu, stellvertretend für Sie selbst Entscheidungen zu treffen. Hierbei können Sie eine Generalvollmacht aussprechen, die sämtliche Lebensbereiche umfasst. Sie können aber auch eine Vorsorgevollmacht für ausgewählte Teile des Lebens aussprechen, etwa eine Bankvollmacht für Bankgeschäfte. Zudem können Sie darüber entscheiden, ob die ausgesprochene Vollmacht sofort in Kraft treten soll oder erst dann, wenn zum Beispiel Ihr Gesundheitszustand es nicht mehr zulässt, dass Sie die jeweiligen Entscheidungen selbst treffen. 

Warum ist eine Vorsorgevollmacht so wichtig? Haben Sie keinen Bevollmächtigten bestimmt, kann es schlimmstenfalls dazu kommen, dass ein Betreuungsgericht eine dritte Person zu Ihrem gesetzlichen Betreuer/Ihrer gesetzlichen Betreuerin ernennt. Dabei kann es passieren, dass Sie von dieser Person nicht überzeugt sind, dass sie in Ihrem Sinne handeln könnte und würde. Ein Betreuungsgericht entscheidet nach objektiven Kriterien wie räumlicher Nähe oder verwandtschaftlichen Beziehungen. Es erforscht jedoch nicht vorab, ob es womöglich persönliche Differenzen zwischen Ihnen und der zu benennenden Person gab oder gibt. 

Eine Vorsorgevollmacht umfasst eine weitreichende Entscheidung. Daher möchte man eine solche Bevollmächtigung regelmäßig nur einer Person erteilen, der man uneingeschränkt vertraut. Ein Gericht kann nur bedingt einschätzen, welche Person aus Ihrem Leben sich hierfür wirklich eignet. Damit Ihre Angelegenheiten im Fall der Fälle bestmöglich in Ihrem Interesse behandelt und erledigt werden, sollten Sie diese wichtige Entscheidung rechtzeitig treffen.


Die Betreuungsverfügung - die abgeschwächte Vorsorgevollmacht?

Durch eine Betreuungsverfügung schlagen Sie dem Betreuungsgericht eine Ihrer Meinung nach geeignete Person vor, die stellvertretend Ihre Entscheidungen trifft, wenn Ihr Gesundheitszustand dies nachweislich nicht mehr zulässt. 

Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht ist die Betreuungsverfügung rechtlich nicht bindend. Das bedeutet, dass das Gericht Ihrem Wunsch nicht entsprechen muss. Ist das Gericht zum Beispiel der Meinung, dass die von Ihnen ausgewählte Person womöglich nicht vollends zu Ihren Gunsten handeln könnte, bestimmt es eine andere Person zu Ihrem rechtlichen Vormund. Liegt dagegen eine Vorsorgevollmacht vor, kann ein bereits eingesetzter Betreuer unter Umständen wieder abgesetzt werden.  Anders als bei einer Vorsorgevollmacht ist es bei einer Betreuungsverfügung auch nicht erforderlich, dass bei ihrer Abfassung Geschäftsfähigkeit gegeben ist.

Die in der Betreuungsverfügung geäußerten Wünsche sind für das Gericht grundsätzlich auch dann zu beachten, wenn sie von einem Geschäftsunfähigen geäußert wurden.  Die Betreuungsverfügung baut nicht vordergründig auf Vertrauen auf, sondern ihr Inhalt dient vielmehr zu gegebener Zeit dem Gericht zur Kontrolle. Das Gericht überwacht z. B. Zahlungsvorgänge auf dem Konto des Betroffenen und kontrolliert auch die Einhaltung der Vorgaben der Betreuungsverfügung. In einer Betreuungsverfügung können Sie zum Beispiel auch bestimmen, wo der Wohnsitz für Sie als Betreuten sein soll. Dies kann etwa wichtig sein, wenn die Entscheidung ansteht, ob eine zu betreuende Person in einem Altenheim untergebracht werden soll oder nicht.


Die Patientenverfügung - Anweisungen für medizinische Behandlungen

In einer Patientenverfügung können Sie Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten Anweisungen geben, welche medizinischen Behandlungen Sie in kritischen Situationen wünschen und welche Sie ausdrücklich nicht möchten. Dies können zum Beispiel lebenserhaltende Maßnahmen bei diagnostiziertem Hirntod, künstlicher Ernährung usw. sein. Liegt eine Patientenverfügung nicht vor, wenn Sie in eine derartige Situation geraten, müssen diese weitreichenden Entscheidungen von Dritten getroffen werden. Dies kann zum Beispiel ein rechtlicher Betreuer sein.
Die Bestimmungen einer Patientenverfügung sind wie bei der Vorsorgevollmacht rechtlich bindend und können von Dritten nicht revidiert werden.


Warum ein ärztliches Attest über den Zeitpunkt der Erstellung sinnvoll ist

Sie sollten sich ärztlich attestieren lassen, dass zum Zeitpunkt der Erstellung keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die eine spätere juristische Anfechtung ermöglichen würden.


Kontaktieren Sie uns für eine individuelle und persönliche Beratung!

Die geschilderten Sachverhalte sind komplex und die zu treffenden Entscheidungen haben eine nicht unerhebliche Tragweite. Daher ist es ratsam, sich von qualifizierten Fachleuten beraten zu lassen.
Für rechtlichen Beratungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich individuell und persönlich von uns beraten.


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Foto(s): ©Pexels/Marcus Aurelius

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