WealthCap Life USA 3: Welche Rechte haben Anleger, die zweifeln, ob sie die „richtige“ Kapitalanlage haben?

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Die Beteiligung an einem Lebensversicherungsfonds ist nicht „nur“ eine Kapitalanlage mit einem – Verlässlichkeit verheißenden – Investitionsgegenstand. Dass ein geschlossener Fonds auch andere Qualitäten hat, mussten die Anleger des Fonds WealthCap Life USA 3 bereits erfahren: Der Fonds hatte wegen (eigentlich erfreulicher) verzögerter Fälligkeiten von Versicherungspolicen ungeplante Mehrausgaben für Prämienzahlungen und Zins- und Tilgungskosten zu tragen. Dass sich die Anleger mit solchen Entwicklungen und auch sonstigen wirtschaftlichen Fragestellungen auseinandersetzen müssen, ist auf die unternehmerische Natur der geschlossenen Beteiligung zurückzuführen.

Geschlossene Fonds bergen grundlegende Eigenschaften und Risiken, die Anleger vor ihrem Beitritt gekannt haben sollten

Bei der WealthCap US Life USA Dritte GmbH & Co. KG handelt es sich um eine unternehmerische Kommanditgesellschaft. Aufgrund dessen bestehen neben den Chancen auf Gewinne auch grundlegende Risiken, wie etwa das Ausbleiben von Ausschüttungen oder ein teilweiser oder schlimmstenfalls auch vollständiger Verlust des investierten Kapitals. Daher mussten Anleger des Fonds WealthCap Life USA 3 bei der Zeichnung bereit gewesen sein, solche Risiken einzugehen – eine sichere Kapitalanlage ist eine geschlossene Beteiligung nicht. Dies sollte sich auch in den Empfehlungen der Bankberater widergespiegelt haben, wenn sie Kunden den Lebensversicherungsfonds vorstellten.

Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung beginnt damit, dass sich die vorgeschlagene Kapitalanlage an den Wünschen und Vorgaben des Anlegers orientieren musste. Neben der Aufklärung über dieses grundlegende Risiko mussten die Bankberater auch weitere Aufklärungspflichten (z. B. über Provisionen) beachten. Auch sollte Anlegern bewusst gewesen sein, dass US-amerikanische Risikolebensversicherungen anders funktionieren, als deutsche Kapitallebensversicherungen.

Bei Fehlern und Defiziten der Anlageberatung stehen Schadensersatzansprüche im Raum

Wies die Anlageberatung vor dem Beitritt zur WealthCap US Life Dritte GmbH & Co. KG Defizite auf, dann können Anleger Schadensersatz fordern. Denn es kommt bei der Anlageberatung darauf an, dass einem Anleger eine zu seinen Wünschen passende Kapitalanlage so vorgestellt wurde, dass dieser ein umfassendes Bild von deren Vorzügen und Risiken erhält. Wenn Anleger Zweifel hegen – etwa weil ihnen der Fonds als „sichere“ Kapitalanlage vorgestellt wurde –, dann sollten sie ihre Anlageberatung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. Dann kann ausgelotet werden, ob und welche konkreten rechtlichen Optionen den Anlegern des Fonds WealthCap Life USA 3 offenstehen.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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