Wechselmodell: Kinderbetreuung, Unterhalt und Kindergeld nach einer Trennung

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Das Wechselmodell ist im europäischen Ausland vielen ein Begriff. Denn hat eine Paar gemeinsame Kinder und teilen sie sich nach wie vor das Sorgerecht, stellt sich nach einer Trennung die Frage: Wer betreut die Kinder? Wo wohnen die Kinder – bei einem Elternteil oder bei beiden abwechselnd (Wechselmodell)? Was hinter dem Wechselmodell – auch rechtlich – steckt, darum geht es in diesem Beitrag.

Wie funktioniert das Wechselmodell?

Das Wechselmodell ist eine Form der Regelung der Betreuung von gemeinsamen Kindern nach der Trennung der Eltern. Vom Wechselmodell oder Doppelresidenzmodell spricht man, wenn Eltern ein Kind / Kinder nach ihrer Trennung fast zu gleichen Anteilen betreuen, obwohl sie nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben – Kinder de facto also bei beiden Eltern leben.

Die Zeitintervalle, in denen der Wechsel zwischen dem einen und dem anderen Elternteil stattfindet, kann dabei sehr unterschiedlich sein: Ein täglicher Wechsel ist genauso denkbar wie ein wöchentlicher oder zweiwöchentlicher Wechsel. Der BGH setzt aber für das Wechselmodell und seine rechtlichen Folgen voraus, dass die Betreuung von beiden Elternteilen tatsächlich quasi zu gleichen Teilen geleistet wird.

Wechselmodell und rechtliche Folgen

Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung für das Wechselmodell gibt es im Familienrecht in Deutschland nicht. Leben Eltern dennoch das Wechselmodell, hat das rechtlich vor allem Folgen für den Unterhalt: Anspruch auf Kindesunterhalt kann bei einem echten Wechselmodell nicht oder nur in sehr geringem Umfang beansprucht werden, denn Voraussetzung für diesen Betreuungsunterhalt ist, dass ein Kind quasi alleine von einem Elternteil betreut wird. Das ist ja aber beim Wechselmodell eben gerade nicht der Fall. Außerdem steht bei diesem Betreuungsmodell den Eltern das Kindergeld gemeinsam jeweils zur Hälfte zu – auch, wenn das Kindergeld nur an einen Elternteil ausbezahlt wird.

Wechselmodell und Elternvereinbarung

Unter bestimmten Umständen kann das Wechselmodell gerichtlich angeordnet werden. Da so etwas aber meist für das Kindeswohl nicht förderlich sein dürfte, ist eine gerichtliche Anordnung in diesem Sinne gegen den Willen eines Elternteils wohl selten realistisch. Sinnvoll kann es aber eben sein, sich als Ex-Partner untereinander auf Regeln und das Wechselmodell zu einigen, also das Wechselmodell einvernehmlich in einer Elternvereinbarung miteinander zu regeln. Das gilt vor allem dann, wenn eine Trennung friedlich verlief und das Wechselmodell im Alltag deswegen nicht zu ständigen Streitereien führt.

Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung des Wechselmodells mit Ihrem Ex-Partner?

Je nach persönlicher Situation, persönlichen Ansichten und Gewohnheiten in der Familie ist das Wechselmodell nach einer Trennung eine Lösung, Kindern den gleichmäßigen Umgang mit beiden Eltern nach einer Trennung zu ermöglichen.

Damit aus diesem Modell aber kein Streit entsteht, der zulasten des Kindeswohls geht, berate ich Sie gerne, wenn es darum geht nach einer Trennung das Umgangsrecht für beide Elternteile verbindlich, fair und zum Wohle der gemeinsamen Kinder in einer Elternvereinbarung zu regeln.

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