Wegen Daten-Weitergabe an Schufa: Klagewelle gegen Mobilfunk-Anbieter

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Es erfolgte eine Datenweitergabe an die Schufa durch Telefonanbieter.

Daten-Weitergabe an Schufa

Einige Mobilfunk-Anbieter stehen in Verdacht, Positivdaten an die Schufa weitergegen zu haben, ohne dass die Kunden davon Kenntnis hatten. Zum Beispiel war dies bei Telefónica der Fall. Das Landgericht München untersagte dem Mobilfunk-Anbieter die Daten-Weitergabe an die Schufa. Allerdings gehen wohl auch andere Konzerne, sogar Branchenführer wie Telekom und Vodafone, ähnlich vor.

Das bedeutet, dass etliche Mobilfunk-Anbieter Daten an die Schufa weiterleiten - und der Verbraucher weiß nichts davon. Es ist anzunehmen, dass etwa die Daten von einem Drittel der Mobilfunk-Kunden zwischen Anbieter und Schufa rumschwirren, ohne dass eine Einwilligung des Verbrauchers vorliegt.


Was bedeutet die Daten-Weitergabe an die Schufa für Verbraucher?

Die Schufa sammelt derartige Daten, um daraus die Bonität des Verbrauchers abzuleiten. Für die Schufa sind daher die Daten sicher von großem Interesse – zulasten des Verbrauchers. Denn dieser weiß ja gar nicht, wenn sein Mobilfunk-Anbieter seine Daten weitergegeben hat. Die Daten-Weitergabe ist aber gemäß DSGVO zugunsten der Verbraucher geschützt – ohne deren Zustimmung ist dies unzulässig.

Abgesehen davon, dass hier ein Datenaustausch ohne Zustimmung des Verbrauchers stattfindet: Die Schufa verarbeitet diese Daten wohl weiter. Möglicherweise wirkt sich das zum Nachteil der Verbraucher aus. Schließlich ist das Scoring, für das die Schufa Daten sammelt, unseres Erachtens ein intransparenter Vorgang. Nur dreizehn von siebzehn Faktoren, die die Schufa zur Berechnung des Scores verwendet, hat die Auskunftei öffentlich gemacht. Die restlichen Faktoren sowie der Rechenweg sind weiterhin ein streng gehütetes Betriebsgeheimnis.

Lassen Sie keinesfalls zu, dass Ihre persönlichen Informationen einem Datenaustausch zum Opfer fallen, von dem Sie keine Kenntnis haben. Ihnen steht in solch einem Fall Schadensersatz zu.


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Stichworte: Schufa, Auskunftei, DSGVO, Bonitätsscore, Daten-Weitergabe, Mobilfunk-Anbieter

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