Wegen Mietrückstands gekündigt? Tun Sie dies sofort (Tipps für Mieter)
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Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.
Arbeitslosigkeit, Jobverlust, plötzliche Geldsorgen – Mieter können aus verschiedenen Gründen zeitweise nicht in der Lage sein, ihre Miete pünktlich zu zahlen. Dies nutzen manche Vermieter sofort aus und kündigen, ohne den Mieter vorher abgemahnt oder auf den Zahlungsverzug aufmerksam gemacht zu haben. Was kann man Mietern hier raten? Welche Chancen haben sie, ihre Wohnung trotz der Kündigung zu behalten? Dazu der Mietrechtsexperte Anwalt Bredereck:
Zunächst: Mieter dürfen sich von einer Kündigung nicht einschüchtern lassen. Erst recht dürfen sie nicht aufgeben und ausziehen, ohne die Kündigung von einem Experten nachgeprüft zu haben. Mieter müssen ihre Wohnung wegen einer Kündigung nicht verlassen; bleibt der Mieter in der Wohnung, muss der Vermieter Räumungsklage erheben, und diese gewinnen, um den Mieter gegen seinen Willen aus der Wohnung zu bekommen.
Es gibt viele Gründe, weswegen eine Kündigung wegen Mietrückstands scheitern kann. Mal enthält sie keine Begründung; dies bewirkt, dass sie aus formellen Gründen unwirksam ist. Oder die Abmahnung fehlt. Diese ist aber nötig, wenn der Vermieter seine Kündigung auf eine verspätete Mietzahlung stützen will. In derartigen Fällen kann der Mieter einer Räumungsklage gelassen entgegensehen. Der Vermieter kann seinen Mieter nur aufgrund einer wirksamen Kündigung aus der Wohnung klagen.
Wendet der Vermieter Gewalt an, kann der Mieter polizeilichen Schutz in Anspruch nehmen und den Vermieter wegen etwaiger Straftaten anzeigen. Wurden beispielsweise Schlösser ausgetauscht, macht sich der Vermieter regelmäßig mindestens wegen Hausfriedensbruchs strafbar. Wird der Mieter daran gehindert, seine Wohnung zu betreten, kann er bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen, um seine Wohnung zurückzubekommen.
Fachanwaltstipp für Mieter: Rufen Sie möglichst zeitnah nach der Kündigung einen auf Wohnraumkündigung spezialisierten Anwalt/Fachanwalt an, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Oft stellt sich heraus, dass Sie trotz der Kündigung dauerhaft oder zumindest für einige Zeit in Ihrer Wohnung bleiben dürfen.
Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen die Kündigung Ihrer Mietwohnung? Brauchen Sie Hilfe wegen einer Räumungsklage? Haben Sie Fragen zu Ihren Mietvertragsklauseln?
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Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 25 Jahren Mieter und Vermieter bundesweit.
Fachanwalt Bredereck ist spezialisiert auf: Kündigung wegen Zahlungsverzugs und anderer Vertragsverletzungen, Eigenbedarfskündigung, Ansprüche wegen Schimmelpilzbefalls, Gewerberaummietrecht, und auf die Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln.
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