Wegweisendes Urteil gegen die Audi AG im Dieselskandal erstritten !!

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Wegweisendes Urteil gegen die Audi AG im Dieselskandal erstritten !!


Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 07.10.2020 unter dem Az.: 6 O 123/19 gegen die Audi AG entschieden. Das Urteil stellt einen Meilenstein für Verbraucher dar, die einen Audi erworben haben, der mit dem Motor EA 896 Gen2 versehen ist.

Der Kläger war zunächst 2019 zu einem freiwilligen Software-Update aufgefordert worden und hatte zuletzt am 29.05.2020 vom Kraftfahrtbundesamt die Aufforderung erhalten, die unzulässige Abschalteinrichtung zu deinstallieren.

Dieses Schreiben war für den Richter des Landgerichts Dortmund wegweisend. Damit steht für das Gericht zweifelsfrei fest, dass eine unzulässige Abschaltvorrichtung verbaut ist. Das Gericht urteilte, dass eine „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“ vorliegt und der Kläger das Recht hat, den Kauf seines Fahrzeuges rückgängig zu machen. Vom damals gezahlten Kaufpreis muss natürlich eine Entschädigung für die Autonutzung abgezogen werden.

Neu an dem Urteil und bemerkenswert ist, dass das Gericht es für ausreichend erachtet, dass das Kraftfahrtbundesamt von einer unzulässigen Abschalteinrichtung spricht. Damit sei der Beweis des ersten Anscheinens für eine unzulässige Abschaltvorrichtung gegeben, der von der Beklagten nicht erschüttert werden konnte. Vielmehr wurde von der Beklagten bis zum Schluss bestritten, dass ein unzulässige Abschaltvorrichtung verbaut worden ist. Ein Gutachten wurde nicht eingeholt!

Für die Audi AG kann das Urteil noch unangenehme Folgen haben. Der vorsitzende Richter kündigte an, die Angelegenheit möglichrweise an die Staatsanwalzschaft abzugeben.

Das Urteil ist nich nicht rechtskräftig.

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