Weihnachtsfeier im Betrieb – Muss ich teilnehmen/Teilnahmepflicht?

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Häufig fragen mich Mandanten, die mich aufsuchen, ob sie bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier teilnehmen müssen oder nicht.

Findet die Weihnachtsfeier während der vereinbarten Arbeitszeit statt, erklärt der Arbeitgeber die Veranstaltung sogar als Mitarbeiterversammlung, so besteht eine Teilnahmepflicht für den einzelnen Arbeitnehmer. Unterlässt der Arbeitnehmer die Teilnahme, so muss er tatsächlich auch mit einer Abmahnung rechnen. Selbstständig hat dies mit besinnlicher Adventsstimmung nicht mehr viel zu tun.

Wird der Arbeitnehmer außerhalb seiner geschuldeten Arbeitszeit zur Weihnachtsfeier eingeladen, so besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Teilnahme.

Nimmt der Mitarbeiter dennoch an der Feier teil, so kann er nicht dazu angehalten werden, sich an Speis und Trank zu laben, die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Grundgesetz gibt dem Arbeitnehmer das Recht zur Verweigerung.

Nippt der Arbeitnehmer allerdings am Rotweinglas, der Bierflasche oder dem Cocktailglas, so sollte er aufpassen, nicht zu viel davon zu genießen. Das Zusammentreffen der Kollegen in privater Umgebung bzw. auf privater Basis ist häufig und für viele Arbeitnehmer eine willkommene Abwechslung zum Büroalltag. Die Stimmung lockert sich unter Alkoholkonsum schnell und merklich, Hemmnisse fallen ab. Dies kann zu schönen zwischenmenschlichen Begegnungen führen. Dies kann allerdings auch dazu führen, dass die Kontrolle verloren wird und man dem Chef oder dem Kollegen in einem Ausmaß die eigene Meinung mitteilt, die einem am nächsten Tag leidtut.

Rechnen Sie immer damit, dass solche Fehltritte vom Arbeitgeber mit einer Abmahnung oder noch schlimmer mit einer Kündigung beantwortet werden. Es mag ja sein, dass man am Ende eines arbeitsgerichtlichen Streits Recht behält. Peinlich ist die Situation jedoch alle Mal. Und hat man keine eigene Berufsrechtsschutzversicherung, so bleibt man auch noch auf den eigenen Kosten sitzen.

Mein fachanwaltlicher Rat daher: Auf der betrieblichen Weihnachtsfeier sollte man ruhig ein Glas trinken, jedoch immer mit angezogener Handbremse.


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