Weinrecht – welche gesundheitlichen Bezeichnungen sind zulässig?

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Wer Wein produziert und verkauft, unterliegt in besonderem Maße den Regeln der Europäischen Union. Das Unionsrecht verbietet für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent, also u. a. für Wein, jede „gesundheitsbezogene Angabe“ in der Etikettierung und der Werbung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (ABl. L 404, S. 9) in der zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 116/2010 der Kommission vom 9. Februar 2010 (ABl. L 37, S. 16) geänderten Fassung). 

Wegen der mit dem Konsum alkoholischer Getränke zusammenhängenden möglichen Gefahren soll die Gesundheit der Verbraucher geschützt werden. Konsumgewohnheiten können durch solche Angaben aber unmittelbar beeinflusst werden.

Die Bezeichnung eines Weins als „bekömmlich“, die auf einen reduzierten Säuregehalt hinweist, stellt eine bei alkoholischen Getränken verbotene gesundheitsbezogene Angabe dar (Urteil des EuGH vom 06. September 2012 – C-544/10). Der Gerichtshof stellt im Urteil vom 06. September 2012 auch fest, dass der Umstand, dass es einem Erzeuger oder Vermarkter von Wein auch dann ausnahmslos verboten ist, eine Angabe wie die hier in Rede stehende zu verwenden, wenn diese Angabe für sich genommen zutrifft, mit den von der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierten Grundrechten und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist. Denn dieses Verbot stelle nach den Richtern ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Gesundheit der Verbraucher einerseits sowie der Berufsfreiheit und der unternehmerischen Freiheit der Erzeuger und Vermarkter andererseits her.

Der Autor der Rechtstipps ist im Weinrecht spezialisiert. Zu den Mandaten zählen u. a. die ständige Betreuung von Festzeltbetrieben, Projektierung und Planung, Betreuung vor Ort bei behördlichen Kontrollen sowie die Verteidigung in Ordnungswidrigkeits- und Strafsachen. Mehr Informationen finden Sie auch unter www.wein-anwalt.de.


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