Weisshub Fin: BaFin warnt! Es eilt! Anwaltsinfo
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Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen und Kryptodienstleistungen Weisshub Fin, der unter der Website weisshub-fin.com handelt(e), sind Anleger offensichtlich einem unseriösen Anbieter zum Opfer gefallen und sollten schnell handeln, um überwiesene Gelder oder Kryptos zu sichern damit diese gesicherte werden können, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin hinweisen.
Zwar bot Weisshub Fin diverse Kapital-Anlagen an und stellt sich als seriöser Finanzdienstleister vor, der Kapitalanlagen vermitteln will und Kryptodienstleistungen anbietet, ohne allerdings über die erforderliche Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin zu verfügen.
Denn die BaFin teilt mit Warnhinweis vom 03.04.2025 mit, dass sie gegen die Betreiber der Website ermitteln würde und davor, dass das Unternehmen unter der website www.weisshub-fin.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten würden.
Damit steht fest, dass ein zumindestens unseriöser Anbieter vorliegt und Eile geboten ist, um die überwiesenen Gelder zu sichern.
Schadensersatzansprüche können geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB, unerlaubte Handlung, ebenso wie Anleger versuchen sollten, schnellstmöglich ihr Geld zurück zu holen,
Anleger, die Gelder z.B. in Form von Kapitalanlagen oder Kryptoanlagen über Weisshub Fin, www.weisshub-fin.com angelegt haben, sollten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 22 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.
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