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Weitere Abmahnung der Como Sonderposten GmbH (eBay Schwarzverkäufe)

  • 2 Minuten Lesezeit

UWG Abmahnung auf eBay (LEGO- Spielzeug)


Ich hatte bereits mehrfach über Abmahnungen der Como Sonderposten GmbH berichtet. Diese lässt bekanntlich kostenpflichtige Abmahnungen wegen vermeintlicher Schwarzverkäufe auf eBay aussprechen.

Erneut wurde ich beauftragt, einen eBay Anbieter gegen eine weitere Abmahnung der Como Sonderposten GmbH zu verteidigen.

Laut Abmahnung vom 27.03.2023 vertreibt die Como Sonderposten GmbH über einen eigenen eBay Shop unter dem Verkäufernamen „comogmbh“ Spielzeug aus dem Bereich Bausteine, Sets und Bauzubehör, das kompatibel zu dem bekannten LEGO-Spielzeug ist.

Dem Adressaten der Abmahnung wird gewerbliches Handeln unter dem Deckmantel von Privatverkäufen vorgeworfen. Konkret sei die Anzahl der angebotenen Artikel, sowie deren Kennzeichnung als Neuwaren geeignet, um von einem gewerblichen Handeln auszugehen. Auch die Anzahl der Bewertungen spreche für einen Ausschluss eines rein privaten Handelns.

ANGEBOT:

  • Einstellung des Handels in gewerblichem Umfang
  • Zahlung einer Aufwendungspauschale in Höhe von von 500,00€
  • Zahlung von Testkauf- Dokumentationskosten in Höhe von 250,00€

Für den Fall, dass das Angebot nicht fristgemäß angenommen wird, wird folgendes gefordert:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Rechtsverfolgungskosten und Dokumentationskosten in Höhe von 1.798,69€

Wann handelt ein privater eBay Anbieter im gewerblichen Umfang?

Die Beantwortung der Frage, ob noch privates Handeln oder bereits gewerbliches Handeln im Sinne des Wettbewerbsrechtes vorliegt, hängt von einer Gesamtschau folgender Aspekte ab:

  • Produktkategorie
  • Anzahl der Verkaufsangebote
  • Neu- oder Gebrauchtwaren
  • Zugehörigkeit bzw. Zeitraum der Verkäufe
  • Anzahl der Bewertungen

Immer wieder erhalte ich Anfragen von Betroffenen, die sich zunächst keiner „Schuld“ bewusst sind. Tatsächlich basiert diese irrige Annahme zumeist auf der Tatsache, dass vonseiten des Betreibers der Handelsplattform eBay keine Aufklärung zum zulässigen Umfang der privaten Tätigkeit erfolgt. Die Vorgaben, die eBay an seine Privathändler stellt, sind keinesfalls deckungsgleich mit den Voraussetzungen für ein zulässiges privates Handeln, basierend auf der jahrelangen Rechtsprechung deutscher Gerichte. Im Ergebnis führt dies immer wieder zu derartigen Abmahnungen, da die Betroffenen schlicht und ergreifend in Unkenntnis dessen handeln, dass sie zwar nicht gegen steuerrechtliche Vorschriften, aber eben gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb handeln.  

Gerne berate ich Sie im Umgang mit einer solchen Abmahnung. 


DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit an. Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung per E-Mail an info@dregeriplegal.de zu senden. Alternativ erreichen Sie uns unter 0211-69155122.

Alternativ können Sie auch mein Kontaktformular nutzen!

Ich vertrete ich seit Jahren Mandanten in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz habe ich tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.

Ratschläge:

  • Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
  • Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!


DREGER IP LEGAL 

Rechtsanwalt Dirk Dreger

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Telefon: 0211/69155122

E-Mail: info@dregeriplegal.de

Internet: www.dregeriplegal.de









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