Weitere Abmahnung der Deutsche Umwelthilfe wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße + Vertragsstrafe
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Das neue Jahr hat gerade begonnen und schon wieder liegt unserer Kanzlei eine Abmahnung wegen eines vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor!
Im vorliegenden Fall hat unser Mandant, ein Pkw-Vertragshändler, eine Anzeige auf dem Internetportal www.pkw.de geschaltet. Kurz darauf erhielt der Mandant eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe, da er bei www.kalaydo.de nicht alle erforderlichen Angaben gemacht haben soll. Gefordert wurden die Abgabe einer neuen Unterlassungserklärung und eine Konventionalstrafe von 7500 €.
Nach Angaben der DUH fehlen in den Werbeangeboten die nach § 5 Pkw-EnVKV notwendigen Angaben zu den CO2-Emissionen. Da eine Werbung für konkrete Fahrzeugmodelle im Sinne der Pkw-EnVKV – und nicht nur für eine bloße Fabrikmarke – vorliege, seien solche Angaben zwingend.
Auch bei Fahrzeugen mit geringer Laufleistung, zum Beispiel Kurzzulassungen oder Vorführwagen, seien die Regelungen der Pkw-EnVKV zu beachten.
Die Ausführungen unseres Mandanten auf www.pkw.de wurden vorschriftsmäßig getätigt. Auf www.kalaydo.de wurde jedoch zu keinem Zeitpunkt eine Anzeige geschaltet. Vielmehrt gibt es lediglich eine Schnittstelle von pkw.de zu kalaydo.de.
In den AGB von pkw.de finden sich weder ein Hinweis zu einer Zusammengehörigkeit der beiden Internetportale noch Angaben zu möglichen Schnittstellen.
Die vorhandene Schnittstelle scheint falsch programmiert zu sein oder nicht richtig zu funktionieren. Es stellt sich daher die berechtigte Frage, inwieweit der Abgemahnte haftet und inwieweit pkw.de und kalaydo.de in Regress genommen werden können.
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Deutschen Umwelthilfe erhalten? Wir helfen Ihnen weiter! Sie können uns telefonisch erreichen oder uns eine E-Mail schreiben. Wir stehen für Ihre Rechte ein: sicher, kompetent, individuell!
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