Weitere Abmahnung der JuS Rechtsanwälte im Auftrag der Kfz-Innung Unterfranken vom 22.03.2017

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Unserer Kanzlei wurde das Mandat einer Abmahnung der JuS Rechtsanwälte im Auftrag der Kfz-Innung Unterfranken erteilt. 

Die Kfz-Innung wirft unserer Mandantschaft vor, dass innerhalb von Angeboten zum Kauf von Kraftfahrzeugen nicht auf den gewerblichen Charakter des Angebots hingewiesen wurde. Dies stelle einen Verstoß gegen § 3 Abs. 3 UWG dar, sei wettbewerbswidrig und zu unterlassen.

Vom Adressaten wird sodann der Ersatz entstandener Rechtsanwaltskosten in Höhe von 952,00 € gefordert. Zudem wird dazu aufgefordert, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Tipp: Unterschreiben Sie nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung!

Sofern der Vorwurf zutrifft, sollte die Unterlassungserklärung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt angeändert werden, da diese nachteilig vorformuliert ist.

Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen des Vorwurfs des gewerblichen Handelns bekommen haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Erfahrung zur Seite. Die in unserer Kanzlei tätigten Anwälte haben allein wegen dieses Vorwurfes bereits Mandanten im dreistelligen Bereich vertreten und beraten. Wir können aufgrund unserer hohen Spezialisierung bereits auf den ersten Blick erkennen, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht, oder ob es sich möglicherweise um einen Grenzfall handelt. 

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Unseren Mandanten ist Kostentransparenz sehr wichtig. Wir werden daher mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


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