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Weitere Abmahnung der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA (Tickethandel)

  • 1 Minuten Lesezeit

Die SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA verfolgt weiterhin den Schwarzmarkthandel mit Eintrittskarten über die Rurhkanzlei.

In einer aktuellen Abmahnung vom 19.06.2023 wurde einem meiner Mandanten der bekannte Vorwurf eines Verstoßes gegen das Weiterveräußerungsverbot übermittelt. Anlass der Abmahnung war ein Angebot zum Verkauf von Eintrittskarten für das Heimspiel gegen den SC Freiburg in der Saison 2022/2023. Über die Plattform „kleinanzeigen“ (ehemals eBay-kleinanzeigen) wurden zwei Tickets angeboten.

Laut Ziffer 10.2. der In den Allgemeinen Ticketbedingungen (ATGB) ist es dem Inhaber eines Ticketsuntersagt, Tickets im Falle der privaten Weitergabe selbst oder durch Dritte öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei eBay) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. eBay-Kleinanzeigen, stubhub, viagogo, ticketbande, seatwave, Facebook, etc.) zum Kauf anzubieten, weiterzugeben oder weiter zu veräußern.

Laut den Abmahnungen wird von den Betroffenen aufgrund der Verstöße folgendes gefordert:

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 353,60 €

Soforthilfe!


Ich vertrete seit Jahren Mandanten gegen Abmahnungen wegen Tickethandels für Sport- und Konzertveranstaltungen. In den meisten Fällen handeln die Abgemahnten, ohne sich des Weiterveräußerungsverbotes bewusst zu sein. Kein Wunder. Die ATGB sind schnell angeklickt und damit akzeptiert. Wie auch die Erfahrungen im Onlinehandel zeigen, lesen aber nur sehr wenige Erwerber die Bedingungen genau. 

Wenngleich die Vorwürfe in den überwiegenden Fällen dem Grunde nach zutreffen, so habe ich die Erfahrung gewonnen, dass die geforderten Kosten im Vergleichswege reduzierbar sind. 

Gerne unterstütze ich auch Sie in einer solchen Angelegenheit und bringe diese für Sie zur Erledigung.


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