Weitere Abmahnung des Ido Interessenverbands vom 15.06.2015

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell verteidigen wir gegen eine Abmahnung des Ido Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V., welche auf den 15.06.2015 datiert ist. Unsere Mandantschaft bietet über eBay verschiedene Dekorationsartikel zum Kauf an.

In der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung werden seitens des Interessensverbands gegen unsere Mandantschaft folgende Vorwürfe erhoben:

  • Fehlende Widerrufsbelehrung,
  • fehlende Information über ein Muster-Widerrufsformular,
  • fehlende Informationen über das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts.

Sodann wird von unserer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Des Weiteren wird unsere Mandantschaft zur Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro aufgefordert.

Wichtig: Haben Sie auch eine solche Abmahnung erhalten?

Dann beachten Sie folgende Grundregeln:

  • Notieren und beachten Sie die in der Abmahnung gesetzten Fristen.
  • Nehmen Sie zur Gegenseite keinen Kontakt auf.
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge.
  • Bleiben Sie ruhig.

Konkret sollten Sie folgende Hinweise beachten:

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Bieten Sie ebenfalls im Internet Artikel zum Kauf an? Ihr Vorteil:

Wir erstellen Ihnen gerne für Ihren Shop, Ihren eBay-Account oder Ihre Homepage rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Widerrufsbelehrungen. So kann die Gefahr von Abmahnungen für Sie gebannt werden. Wenden Sie sich hierzu gerne an uns, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir warnen davor, die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Unabhängig davon, ob die in der Abmahnung gerügten Verstöße tatsächlich zutreffen oder nicht, ist die vorgefertigte Unterlassungserklärung nach unserer Auffassung nachteilig formuliert und könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Stattdessen raten wir Ihnen dazu, anwaltliche Beratung hinzuzuziehen. Nach Prüfung Ihres konkreten Sachverhalts sollte ggf. sodann eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung.
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung.
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an.
  • Bundesweite Vertretung.
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten