Weitere Abmahnung durch Rechtsanwalt S. für Wetega UG wegen ODR-Plattform

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Wir wurden mit der Verteidigung gegen eine weitere Abmahnung beauftragt, in der es um einen fehlenden Link zur ODR-Plattform geht. Erneut ist abmahnender Anwalt Herr Rechtsanwalt S., hier im Auftrag der Wetega UG.

Die Wetega UG verkauft, so heißt es in der Abmahnung, Elektrogeräte und Schmuck. Auch unser Mandant – der Abmahnadressat – verkauft auf eBay diversen Schmuck. Innerhalb eines eBay-Angebotes unseres Mandanten fehle jedoch der gesetzlich erforderliche Link zur OS-Plattform. Diese Plattform ist die Online-Streitschlichtungsplattform der EU und muss gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013 innerhalb von Online-Angeboten verlinkt werden.

Forderungen: 

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung (§ 8 Abs. 1, 3 UWG)
  • Kostenerstattung für die Abmahnung in Höhe von 281,30 €

Unterlassungserklärung:

Unser Rat: Geben Sie nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung ab, diese beinhaltet eine pauschale Vertragsstrafenregelung.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Bei Erhalt einer Abmahnung oder Zustellung einer Klage sollten Sie unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Durch eine anwaltliche Vertretung kann weiterer Schaden abgewendet werden und die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet werden. Zudem können häufig die geforderten Kosten reduziert werden.

Wir stehen Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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