Weitere Abmahnung durch Tommy Hilfiger und Rechtsanwälte Eikelau, Masberg und Kollegen

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Das international bekannte Modeunternehmen Tommy Hilfiger hat durch sein europäisches Tochterunternehmen, die Tommy Hilfiger Europe B.V. aus Amsterdam, abermals eine Abmahnung aufgrund einer angeblich unbefugten Verwendung ihrer Marken ausgesprochen. In der Abmahnung trägt der zuständige Rechtsanwalt Axel Masberg vor, dass bei einem Testkauf ein Herren-Poloshirt mit dem Kennzeichen „Tommy Hilfiger“ erworben wurde. Dabei habe eine umfassende Überprüfung ergeben, dass es sich nicht um Originalware des Kleidungsherstellers handle. Da sie keine Zustimmung zu dem Verkauf der Ware erteilt hat, sieht sich die Lizenznehmerin der Markenrechte in diesen verletzt und nimmt den Abgemahnten auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch.

Wir vertreten seit 2014 bereits über 20 Mandanten, die eine Abmahnung in Bezug auf Produkte der Marke Tommy Hilfiger erhalten haben. Wir haben bereits mehrfach über die Abmahnung berichtet: https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-tommy-hilfiger-dr-eikelau-masberg-kollegen_063954.html

Bei Abmahnung: kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt nutzen!

Sie haben eine markenrechtliche Abmahnung erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und übersenden Sie uns die Abmahnung via Fax oder E-Mail. Des Weiteren sollten bei einer Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung folgende Verhaltenstipps beachtet werden:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist erfahrener Markenanwalt/Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Ihr Ansprechpartner im Bereich des Markenrechts.

Der rechtliche Hintergrund

Die Tommy Hilfiger Europe B.V. sei Inhaberin von Nutzungsrechten der Wortmarken „Tommy“, „Hilfiger“, „Tommy Hilfiger“ sowie der blau-rot-weißen Bildmarke. Diese Marken seien beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für Accessoires und Oberbekleidung registriert. Der Schutzbereich der Marken erstrecke sich damit räumlich auf die gesamte Bundesrepublik. Durch die Verwendung der Marke ohne eine entsprechende Zustimmung seien die Markenrechte der Tommy Hilfiger Europe B.V. verletzt worden, sodass dieser verschiedene Ansprüche zustünden.

Die Forderungen

Durch die Rechtsverletzung bestehe eine Wiederholungsgefahr, die der Abgemahnte nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausräumen könne. Die Erklärung ist mit einer Vertragsstrafe von mindestens 5100 € bewehrt. Bei Unterzeichnung dieser Erklärung verpflichte er sich zunächst dazu, die rechtswidrige Verwendung der Marken der Tommy Hilfiger Europe B.V. zu unterlassen. Darüber hinaus müsse er über den Vertriebsweg, die Herkunft und die Preise der Produkte Auskunft erteilen, damit der Schadensersatz, den er dem Grunde nach anerkenne, beziffert werden könne. Sofern sich noch weitere Waren in seinem Besitz befinden, sei er verpflichtet, diese zur überwachten Vernichtung herauszugeben.

Ihre Abmahnung regeln wir für Sie

Wenn Sie aufgrund einer angeblichen Markenrechtsverletzung abgemahnt wurden, sollten Sie zunächst die Ruhe bewahren und nicht überstürzt die Unterlassungserklärung unterzeichnen. Denn nach Unterzeichnung sind Sie zu einem künftigen Unterlassen bzw. Verhalten verpflichtet. 

Ein Fachanwalt wird Ihnen fachkundig zur Seite stehen und aufgrund seiner praktischen Erfahrungen entscheiden können, welche Ansprüche in welchem Umfang gegen Sie bestehen. Auf keinen Fall sollten Sie die gesetzte Frist verstreichen lassen, da der Abmahnende ggf. eine einstweilige Verfügung zur vorläufigen Sicherung seiner Rechte erwirken könnte. 

Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Medienrecht. Die Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven ist seit Jahren mit der Abwehr von Abmahnungen betraut und berät sie fachkundig in diesen Rechtsgebieten. Ihre Abmahnung können Sie uns gerne per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular senden, http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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